Zentrale Zielsetzung:
Förderung von Projekten, die der Erhaltung sowie der positiven Entwicklung der biologischen Vielfalt dienen.
Zielgruppe:
Natürliche oder juristische Personen mit Sitz bzw. Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtsgrundlage:
Förderrichtlinie
Kerninhalte:
Förderschwerpunkte:
Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands
Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland
Sichern von Ökosystemleistungen
Weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt.
Fördersatz:
Bis zu 75 % Bund, Kofinanzierungsmittel des Landes können beantragt werden
Antragsfrist:
keine
Maßnahmenlaufzeit:
max. 6 Jahre
Besonderheiten/Förderbedingungen:
Maßnahmen der Information und Kommunikation als Stärkung des gesellschaftlichen Bewusstseins für die biologische Vielfalt müssen verbindliche Bestandteile des Projektes sein
Kofinanzierungsanteile des Landes können beantragt werden
Frühzeitige Abstimmung mit HMUKLV IV 3b angeraten
Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:
DLR
Maßnahmenverantwortliche Stelle/ Ansprechperson HMLU:
HMLU Abt. 4, Referat IV 3
stefanie.riegler@landwirtschaft.hessen.de
Weitere Informationen:
BfN- Bundesprogramm Biologische VielfaltÖffnet sich in einem neuen Fenster