Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen
Zentrale Zielsetzung:
Förderung der Artenvielfalt
Blütenreiche Bestände
Nahrungs-, Wirts- und Schutzpflanzen für Insekten und anderen Wildtiere
Boden- und Wasserschutz
Bereicherung der Kulturlandschaft
Zielgruppe:
Landbewirtschaftende mit Flächen in Hessen
Rechtsgrundlage:
HALM 2-Richtlinien
Kerninhalte:
Erstansaat bis spätestens 31. Mai mit Blühmischungen nach HALM 2-RL Anlage 6b
Mindestbreite 5 m
Maximalgröße 2 ha (Mindestgröße 0,1 ha)
Keine Anwendung von PSM und stickstoffhaltigen Düngemitteln
Keine Nutzung des Aufwuchses
Kein Flächenwechsel
Mind. einmalige Pflege zw. 01. Sept. und 30. Okt. im Verpflichtungszeitraum auf 25 %-50 % der Fläche
Fördersatz:
750 €/ha
Antragsfrist:
01. Oktober
Maßnahmenlaufzeit:
5 Jahre
Besonderheiten/Förderbedingungen:
gesamte Verpflichtungsfläche muss erbracht werden
Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:
HALM 2-Bewilligungsstellen
Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:
HMLU Abt. VII 3
Helena.Holderberg@landwirtschaft.hessen.de
Weitere Informationen: