Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen
Zentrale Zielsetzung:
Boden-/Erosionsschutz
Gewässerschutz (insb. Oberflächengewässer)
Zielgruppe:
Landbewirtschaftende mit Flächen in Hessen
Rechtsgrundlage:
HALM 2-Richtlinien
Kerninhalte:
Einmalige i. d. R. gräserbetonte Ansaat nach HALM 2-RL Anlage 6c
Kein Flächenwechsel
Breite: 6 m bis 30 m (mind. 0,1 ha)
Keine Anwendung von PSM und N-Düngemitteln
Nutzung des Aufwuchses ist zulässig
Anlage auf erosionsgefährdeten Flächen
Kennzeichnung z. B. mit Pflöcken
Fördersatz:
700 €/ha
Antragsfrist:
01. Oktober
Maßnahmenlaufzeit:
5 Jahre
Besonderheiten/Förderbedingungen:
Gesamte Verpflichtungsfläche muss erbracht werden
Nur in bestimmter Förderkulisse förderfähig
Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:
HALM 2-Bewilligungsstellen
Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:
HMLU Abt. VII 3
Helena.Holderberg@landwirtschaft.hessen.de
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