"chance.natur - Bundesförderung Naturschutz"

Zentrale Zielsetzung:

Schutz und langfristige Sicherung national bedeutsamer und repräsentativer Naturräume mit gesamtstaatlicher Bedeutung.

Zielgruppe:

Natürliche und juristische Personen oder eine Personenvereinigung mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland (Landkreise und Kommunen, Trägergemeinschaften wie Zweckverbände, eingetragene Vereine und Stiftungen).

Rechtsgrundlage:

Förderrichtlinie

Kerninhalte:

Schutz von Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten, die in Deutschland ihren Verbreitungsschwerpunkt haben und für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt.

Fördermittel werden für die Pflege- und Entwicklungsplanung und zum Ankauf von Grundstücken, für Biotopmanagement, projektbegleitende Informationsmaßnahmen und Evaluierungen sowie für Personal- und Sachkosten bereitgestellt.

Fördersatz:

Bis zu 75 % Bund, Kofinanzierungsmittel des Landes können beantragt werden.

Antragsfrist:

keine

Maßnahmenlaufzeit:

3 Jahre (Projekt I- Planungsphase);

max. 10 Jahre (Projekt II- Umsetzungsphase)

Besonderheiten/Förderbedingungen:

Nationale und internationale Bedeutsamkeit

Die mit dem geplanten Projekt verfolgten Ziele und Maßnahmen müssen über bestehende Verpflichtungen hinausgehen

Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand der Kriterien Repräsentanz, Naturnähe, Großflächigkeit, Gefährdung und Beispielhaftigkeit

Kofinanzierungsanteile  des Landes können beantragt werden

Frühzeitige Abstimmung mit HMUKLV IV 3b angeraten

Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:

BfN

Maßnahmenverantwortliche Stelle/ Ansprechperson HMLU:

HMLU Abt. 4, Referat IV 3

stefanie.riegler@landwirtschaft.hessen.de

Weitere Informationen:

BfN - NaturschutzgroßprojekteÖffnet sich in einem neuen Fenster