Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E-Vorhaben)
Zentrale Zielsetzung:
Erhaltung der biologischen Vielfalt
Zielgruppe:
Natürliche und juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland
Rechtsgrundlage:
Förderrichtlinie
Kerninhalte:
Die Zuwendungen sollen die Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis oder die Anwendung beispielhafter Verfahren in diesem Bereich ermöglichen, die sonst nicht oder nur erheblich verzögert durchgeführt würden. Das Vorhaben soll Modellcharakter für den Naturschutz besitzen
Förderschwerpunkte:
- Artenvielfalt bewahren
- Erhaltung, Wiederherstellung und Vernetzung wertvoller Lebensräume (Biotope schützen)
- Naturschutzgerechte Regionalentwicklungen anstoßen
- Ökologische Stadterneuerung stärken
- Gesellschaftliche Akzeptanz für den Naturschutz steigern
- Naturschutzmaßnahmen zum aktiven Klimaschutz
Fördersatz:
Hauptvorhaben bis zu 66 %; Ausgaben für Voruntersuchung und wissenschaftlichhe Begleitung bis zu 100 %
Antragsfrist:
keine
Maßnahmenlaufzeit:
bis zu 3 Jahren
Besonderheiten/Förderbedingungen:
Besonderes Bundesinteresse muss gegeben sein.
Im Vorhaben sollen entweder neue Verfahren erprobt und weiterentwickelt oder verschiedene bekannte Verfahren neuartig kombiniert werden.
Umsetzung wichtiger Forschungsergebnisse in die Praxis.
Kofinanzierungsanteile des Landes können beantragt werden.
Frühzeitige Abstimmung mit HMUKLV IV 3b angeraten.
Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:
BfN
Maßnahmenverantwortliche Stelle/ Ansprechperson HMLU:
HMLU Abt. 4, Referat IV 3
stefanie.riegler@landwirtschaft.hessen.de
Weitere Informationen:
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