Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen
Zentrale Zielsetzung:
Erhaltung von Hochstamm-Streuobstwiesen
Erhaltung regionaler Streuobstsorten
Förderung und Schutz der Biodiversität
Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Insekten
Bereicherung der Kulturlandschaft
Zielgruppe:
Landbewirtschaftende mit Flächen in Hessen
Rechtsgrundlage:
HALM 2-Richtlinien
Kerninhalte:
Mind. ein Erhaltungsschnitt an jedem Hochstamm-Obstbaum (1,80 m Stammhöhe) innerhalb von 5 Jahren
Markierung geschnittener Bäume
Fachliche Qualifikation (z. B. Schnittkurs) erforderlich
Max. 100 Bäume/ha
Fläche muss gepflegt werden
Kein Flächenwechsel zulässig
Pro Schlag mind. 1 geeigneter Nistkasten
Fördersatz:
9 €/Baum/Jahr
Antragsfrist:
01. Oktober
Maßnahmenlaufzeit:
5 Jahre
Besonderheiten/Förderbedingungen:
Anträge nur in bestimmter Förderkulisse oder von Ökobetrieben
Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:
HALM 2-Bewilligungsstellen
Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:
HMLU Abt. VII 3
Helena.Holderberg@landwirtschaft.hessen.de
Weitere Informationen: