E.2.1 Erhaltung von Streuobstbeständen: Erhaltungsschnitt

Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen

Zentrale Zielsetzung:

Erhaltung von Hochstamm-Streuobstwiesen

Erhaltung regionaler Streuobstsorten

Förderung und Schutz der Biodiversität

Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Insekten

Bereicherung der Kulturlandschaft

Zielgruppe:

Landbewirtschaftende mit Flächen in Hessen

Rechtsgrundlage:

HALM 2-Richtlinien

Kerninhalte:

Mind. ein Erhaltungsschnitt an jedem Hochstamm-Obstbaum (1,80 m Stammhöhe) innerhalb von 5 Jahren

Markierung geschnittener Bäume

Fachliche Qualifikation (z. B. Schnittkurs) erforderlich

Max. 100 Bäume/ha

Fläche muss gepflegt werden

Kein Flächenwechsel zulässig

Pro Schlag mind. 1 geeigneter Nistkasten

Fördersatz:

9 €/Baum/Jahr

Antragsfrist:

01. Oktober

Maßnahmenlaufzeit:

5 Jahre

Besonderheiten/Förderbedingungen:

Anträge nur in bestimmter Förderkulisse oder von Ökobetrieben

Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:

HALM 2-Bewilligungsstellen

Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:

HMLU Abt. VII 3

HALM@landwirtschaft.hessen.de

Helena.Holderberg@landwirtschaft.hessen.de

Weitere Informationen:

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