E.2.2 Erhaltung von Streuobstbeständen: Nachpflanzung

Hessische Agrarumwelt-und Landschaftspflege-Maßnahmen

Zentrale Zielsetzung:

Förderung der Erhaltung und der Erweiterung von Hochstamm-Streuobstwiesen

Erhaltung regionaler Streuobstsorten

Förderung und Schutz der Biodiversität

Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Insekten

Bereicherung der Kulturlandschaft

Zielgruppe:

Landbewirtschaftende mit Flächen in Hessen

Rechtsgrundlage:

HALM 2-Richtlinien

Kerninhalte:

Nachpflanzung von Hochstamm-Obstbäumen (1,80 m Stammhöhe) nach HALM 2-Richtlinie Anlage 7

Mindestpflanzabstand 10 m

Max. 100 Bäume/ha

Wildschutz anbringen und Baumscheibe offenhalten

Bei den neu angepflanzten Bäumen ist ein Weißanstrich der Stämme vorzunehmen

Nach der Pflanzung abgestorbene Bäume ersetzen

Pflanzung erfolgt im ersten Verpflichtungsjahr

Fläche muss gepflegt werden

Kein Flächenwechsel zulässig

Fördersatz:

90 €/Baum im Pflanzjahr und 9 €/Baum in den Folgejahren

Antragsfrist:

01. Oktober

Maßnahmenlaufzeit:

5 Jahre

Besonderheiten/Förderbedingungen:

Anträge nur in bestimmter Förderkulisse oder von Ökobetrieben

Besonderheiten/Förderbedingungen:

Gesamte Anzahl an beantragten Bäumen muss erbracht werden

Nur in Kombination mit HALM 2 E.2.1 auf derselben Fläche beantragbar

Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:

HALM 2-Bewilligungsstellen

Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:

HMLU Abt. VII 3

HALM@landwirtschaft.hessen.de

Helena.Holderberg@landwirtschaft.hessen.de

Weitere Informationen:

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