Hessische Agrarumwelt-und Landschaftspflege-Maßnahmen
Zentrale Zielsetzung:
Förderung der Erhaltung und der Erweiterung von Hochstamm-Streuobstwiesen
Erhaltung regionaler Streuobstsorten
Förderung und Schutz der Biodiversität
Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Insekten
Bereicherung der Kulturlandschaft
Zielgruppe:
Landbewirtschaftende mit Flächen in Hessen
Rechtsgrundlage:
HALM 2-Richtlinien
Kerninhalte:
Nachpflanzung von Hochstamm-Obstbäumen (1,80 m Stammhöhe) nach HALM 2-Richtlinie Anlage 7
Mindestpflanzabstand 10 m
Max. 100 Bäume/ha
Wildschutz anbringen und Baumscheibe offenhalten
Bei den neu angepflanzten Bäumen ist ein Weißanstrich der Stämme vorzunehmen
Nach der Pflanzung abgestorbene Bäume ersetzen
Pflanzung erfolgt im ersten Verpflichtungsjahr
Fläche muss gepflegt werden
Kein Flächenwechsel zulässig
Fördersatz:
90 €/Baum im Pflanzjahr und 9 €/Baum in den Folgejahren
Antragsfrist:
01. Oktober
Maßnahmenlaufzeit:
5 Jahre
Besonderheiten/Förderbedingungen:
Anträge nur in bestimmter Förderkulisse oder von Ökobetrieben
Besonderheiten/Förderbedingungen:
Gesamte Anzahl an beantragten Bäumen muss erbracht werden
Nur in Kombination mit HALM 2 E.2.1 auf derselben Fläche beantragbar
Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:
HALM 2-Bewilligungsstellen
Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:
HMLU Abt. VII 3
Helena.Holderberg@landwirtschaft.hessen.de
Weitere Informationen: