Zentrale Zielsetzung:
Unterstützung der Umsetzung von Natura 2000 im Offenland und weiterer Ziele der Hessischen Biodiversitätsstrategie.
Zielgruppe:
Landschaftspflegeverbände (1 LPV pro Landkreis)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Landschaftspflegeverbänden (9/2020)
Kerninhalte:
Förderung auf Grundlage eines Arbeits- und Maßnahmenprogrammes; Personalkosten für die Vorbereitung, Umsetzung und Evaluation von:
• Maßnahmen zur Umsetzung von Natura 2000 im Offenland
• Maßnahmen zur Umsetzung weiterer Schutz- und Entwicklungsziele des BNatSchG im Offenland
• Weitere Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, an deren Umsetzung das Land ein herausgehobenes Interesse hat; Geschäftsführungstätigkeiten, die der Umsetzung dieser Richtlinie dienen.
Fördersatz:
Ab 2020 gemäß Richtlinie auf Grundlage des Arbeits- und Maßnahmenprogramms
Antragsfrist:
-
Maßnahmenlaufzeit:
bis Jahresende bzw. Ende des Folgejahres der Antragsstellung
Besonderheiten/Förderbedingungen:
Das Arbeits- und Maßnahmenprogramm ist vor Antragsstellung mit den zuständigen Stellen abzustimmen.
Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:
Regierungspräsidien
Maßnahmenverantwortliche Stelle/ Ansprechperson HMUKLV:
HMUKLV, Abt. IV, Referat IV 3
jutta.katz@landwirtschaft.hessen.de
Weitere Informationen:
Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL)Öffnet sich in einem neuen Fenster