Förderung der Landschaftspflegeverbände

Zentrale Zielsetzung:

Unterstützung der Umsetzung von Natura 2000 im Offenland und weiterer Ziele der Hessischen Biodiversitätsstrategie.

Zielgruppe:

Landschaftspflegeverbände (1 LPV pro Landkreis)

Rechtsgrundlage:

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Landschaftspflegeverbänden (9/2020)

Kerninhalte:

Förderung auf Grundlage eines Arbeits- und Maßnahmenprogrammes; Personalkosten für die Vorbereitung, Umsetzung und Evaluation von:

• Maßnahmen zur Umsetzung von Natura 2000 im Offenland

• Maßnahmen zur Umsetzung weiterer Schutz- und Entwicklungsziele des BNatSchG im Offenland

•  Weitere Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, an deren Umsetzung das Land ein herausgehobenes Interesse hat; Geschäftsführungstätigkeiten, die der Umsetzung dieser Richtlinie dienen.

Fördersatz:

Ab 2020 gemäß Richtlinie auf Grundlage des Arbeits- und Maßnahmenprogramms

Antragsfrist:

-

Maßnahmenlaufzeit:

bis Jahresende bzw. Ende des Folgejahres der Antragsstellung

Besonderheiten/Förderbedingungen:

Das Arbeits- und Maßnahmenprogramm ist vor Antragsstellung mit den zuständigen Stellen abzustimmen. 

Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:

Regierungspräsidien

Maßnahmenverantwortliche Stelle/ Ansprechperson HMUKLV:

HMUKLV, Abt. IV, Referat IV 3

jutta.katz@landwirtschaft.hessen.de

Weitere Informationen:

Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL)Öffnet sich in einem neuen Fenster