Förderung investiver Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft
Zentrale Zielsetzung:
Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft.
Zielgruppe:
Betriebsinhabende im Sinne des Artikels 4 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1307/ 2013; andere Landbewirtschaftende, Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristische Personen
Rechtsgrundlage:
GAK Rahmenplan, Erlass 11/2017
Kerninhalte:
Nicht-produktive investive Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten wildlebender Tier-und Pflanzenarten der Agrarlandschaft.
In Hessen davon:
• Maßnahmen zur Umsetzung von Bewirtschaftungsplänen nach § 5 HAGBNatSchG
• Maßnahmen zur Umsetzung von Artenhilfskonzepten der VSW/HLNUG
• Maßnahmen zugunsten von Arten und Lebensräumen der Hessenliste (ohne Mitmacharten)
Fördersatz:
Mindestantragsvolumen 25.000 €
Antragsfrist:
Möglichst bis 30.11 des Vorjahres, danach nur bei Verfügbarkeit von Mitteln
Maßnahmenlaufzeit:
1-3 Jahre
Besonderheiten/Förderbedingungen:
90 % Gemeinden, Gemeindeverbände und bei Grunderwerb
100 % Landbewirtschaftende, gemeinnützige jur. Personen
Geschäftsführungskosten für gemeinnützige jur. Personen werden pauschal mit 20 % gefördert
Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:
Hessische Regierungspräsidien
Antragsunterlagen beim RP-DarmstadtÖffnet sich in einem neuen Fenster
Maßnahmenverantwortliche Stelle/ Ansprechperson HMUKLV:
Regierungspräsidium Gießen
wanja.mathar@rpda.hessen.de
HMUKLV Abt. IV, Referat IV 3
jutta.katz@landwirtschaft.hessen.de
Weitere Informationen: