Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen
Zentrale Zielsetzung:
Erhaltung von seltenen, einheimischen und gefährdeten Nutztierrassen
Zielgruppe:
Landbewirtschaftende mit Betriebssitz in Hessen
Rechtsgrundlage:
HALM 2-Richtlinien
Kerninhalte:
Zucht und Haltung seltener, gefährdeter, einheimischer Nutztierrassen
Förderfähige Nutztierrassen (HALM 2-RL, Anlage 12)
Im Verpflichtungszeitraum im Durchschnitt mindestens die bewilligte Anzahl der Nutztiere halten
Tiere in Zuchtbuch eintragen lassen und an einem Erhaltungszuchtprogramm teilnehmen
Fördersatz:
200 €/Rind oder Pferd, 400 €/Bulle oder Hengst
30 €/Schaf oder Ziege, 60 €/Bock
60 €/Schwein, 120 €/Eber
Antragsfrist:
01. Oktober
Maßnahmenlaufzeit:
5 Jahre
Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:
RP Gießen Dezernat Landwirtschaft, Marktstruktur
Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:
HMLU Abt. VII 3 in Zusammenarbeit mit HMLU VII 4
Helena.Holderberg@landwirtschaft.hessen.de
Weitere Informationen: