Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen
Zentrale Zielsetzung:
Erhaltung pflanzengenetische Ressourcen auf Grünland
Schutz/Erhaltung von artenreichen Standorten
Lebens- und Rückzugsräume für Tiere
Zielgruppe:
Landbewirtschaftende mit Flächen in Hessen
Rechtsgrundlage:
HALM 2-Richtlinien
Kerninhalte:
2 Varianten möglich
- Naturschutzfachliche Sonderleistung auf Grünland (Maßnahmen aus Kategorie 1-6 und Stufe 1-5 wählbar) oder
- Naturschutzfachliche Sonderleistung auf Grünland – Plus (Maßnahmen aus allen Kategorien und Stufen wählbar)
Naturschutzfachliche Sonderleistungen auf Grünland in Form eines "Baukastensystems" der HALM 2-Richtlinie Anlage 8.1
Kategorien: 1) Termin, 2) Technik, 3) Schonflächen/Altgrasstreifen, 4) Schaf-/Ziegenbeweidung, 5) Beweidung (alle Raufutterfresser), 6) Gelegeschutz/ zeitliche Pflegebeschränkung, 7) Anzahl Hauptnutzungen
Bausteine sind in 6 Stufen mit aufsteigendem Verpflichtungsinhalt untergliedert
Bausteine sind größtenteils kombinierbar
Flächenwechsel nicht zulässig
Fördersatz:
60-210 €/ha je nach Baustein(Kombination)/Stufen (max. A) 300 €/ha bzw. B) 600 €/ha)
Antragsfrist:
01. Oktober
Maßnahmenlaufzeit:
5 Jahre
Besonderheiten/Förderbedingungen:
Nur in Kombination mit den Förderverfahren B.1 und D.1/D.2 (RL 15.12.2022) oder D.1 A-E möglich
Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:
HALM 2-Bewilligungsstellen
Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:
HMLU Abt. VII 3
Kyrilla.Klinghammer@landwirtschaft.hessen.de
Weitere Informationen: