H.1 Naturschutzfachliche Sonderleistungen auf Grünland

Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen

Zentrale Zielsetzung:

Erhaltung pflanzengenetische Ressourcen auf Grünland

Schutz/Erhaltung von artenreichen Standorten

Lebens- und Rückzugsräume für Tiere

Zielgruppe:

Landbewirtschaftende mit Flächen in Hessen

Rechtsgrundlage:

HALM 2-Richtlinien

Kerninhalte:

2 Varianten möglich

  1. Naturschutzfachliche Sonderleistung auf Grünland (Maßnahmen aus Kategorie 1-6 und Stufe 1-5 wählbar) oder
  2. Naturschutzfachliche Sonderleistung auf Grünland – Plus (Maßnahmen aus allen Kategorien und Stufen wählbar)

Naturschutzfachliche Sonderleistungen auf Grünland in Form eines "Baukastensystems" der HALM 2-Richtlinie Anlage 8.1

Kategorien: 1) Termin, 2) Technik, 3) Schonflächen/Altgrasstreifen, 4) Schaf-/Ziegenbeweidung, 5) Beweidung (alle Raufutterfresser), 6) Gelegeschutz/ zeitliche Pflegebeschränkung, 7) Anzahl Hauptnutzungen

Bausteine sind in 6 Stufen mit aufsteigendem Verpflichtungsinhalt untergliedert

Bausteine sind größtenteils kombinierbar

Flächenwechsel nicht zulässig

Fördersatz:

60-210 €/ha je nach Baustein(Kombination)/Stufen (max. A) 300 €/ha bzw. B) 600 €/ha)

Antragsfrist:

01. Oktober

Maßnahmenlaufzeit:

5 Jahre

Besonderheiten/Förderbedingungen:

Nur in Kombination mit den Förderverfahren B.1 und D.1/D.2 (RL 15.12.2022) oder D.1 A-E möglich

Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:

HALM 2-Bewilligungsstellen

Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:

HMLU Abt. VII 3

HALM@landwirtschaft.hessen.de

Kyrilla.Klinghammer@landwirtschaft.hessen.de

Weitere Informationen:

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