Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen
Zentrale Zielsetzung:
Förderung und Schutz der Artenvielfalt
Schutz und Förderung bedrohter Arten
Erhaltung von wertvollem (extensiven) Offenland und Lebensraum-/Biotoptypen
Zielgruppe:
Landbewirtschaftende mit Flächen in Hessen
Rechtsgrundlage:
HALM 2-Richtlinien
Kerninhalte:
Maßnahmen mit dem Ziel des Arten-und Biotopsschutzes inner- und außerhalb von Natura2000-Gebieten:
- Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller (Offenland-)Biotope
- Umsetzung von Artenhilfsmaßnahmen
- Umsetzung von FFH-Managementplänen
Fördersatz:
Bis zu 3.000 €/ha
Individuelle Kalkulationen für jede Maßnahme
Antragsfrist:
Ganzjährig
Maßnahmenlaufzeit:
5 Jahre
Besonderheiten/Förderbedingungen:
Auszahlung wird nicht über den gemeinsamen Antrag (GA) beantragt
Unter bestimmten Voraussetzungen einjährige Maßnahmenlaufzeit
Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:
HALM 2-Bewilligungsstellen
Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:
HMLU Abt. VII 3
Kyrilla.Klinghammer@landwirtschaft.hessen.de
Weitere Informationen: