H.2 SB Sichere Schaf- und Ziegenbeweidung

Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen

Zentrale Zielsetzung:

Unterstützung der Schaf- und Ziegenhalter

Herdenschutz

Schutz gegen Übergriffe durch große Beutegreifer

Zielgruppe:

Landbewirtschaftende mit Flächen in Hessen

Rechtsgrundlage:

HALM 2-Richtlinie

Kerninhalte:

Mindesttierbesatz an Schafen/Ziegen von 0,3 RGV je Hektar Dauergrünland

Jährlich mindestens ein Beweidungsgang auf der Verpflichtungsfläche

Standsicheres Aufstellen der Weidezäune und regelmäßige Zaunkontrolle (mindestens ein Mal in 24 Stunden)

Elektrozäune mit einer Mindesthöhe von 90 cm und einem Bodenabstand von nicht mehr als 25 cm sowie eine Hütespannung von mindestens 3.000 Volt über die gesamte Zaunanlage

Festzäune aus Maschendraht oder Knotengeflecht müssen mindestens 120 cm hoch sein und über eine stromführende Elektrolitze oberhalb des Festzauns verfügen sowie einen Untergrabschutz

Auf den Untergrabschutz kann bei gleich gut wirkenden alternativen Maßnahmen, wie z. B. die Haltung von Herdenschutzhunden verzichtet werden

Fördersatz:

40 €/ha

Antragsfrist:

Ganzjährig

Maßnahmenlaufzeit:

5 Jahre

Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:

HALM 2-Bewilligungsstellen

Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:

HMLU Abt. VII 3

HALM@landwirtschaft.hessen.de

Kyrilla.Klinghammer@landwirtschaft.hessen.de

Weitere Informationen:

HALM 2