Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen
Zentrale Zielsetzung:
Unterstützung der Schaf- und Ziegenhalter
Herdenschutz
Schutz gegen Übergriffe durch große Beutegreifer
Zielgruppe:
Landbewirtschaftende mit Flächen in Hessen
Rechtsgrundlage:
HALM 2-Richtlinie
Kerninhalte:
Mindesttierbesatz an Schafen/Ziegen von 0,3 RGV je Hektar Dauergrünland
Jährlich mindestens ein Beweidungsgang auf der Verpflichtungsfläche
Standsicheres Aufstellen der Weidezäune und regelmäßige Zaunkontrolle (mindestens ein Mal in 24 Stunden)
Elektrozäune mit einer Mindesthöhe von 90 cm und einem Bodenabstand von nicht mehr als 25 cm sowie eine Hütespannung von mindestens 3.000 Volt über die gesamte Zaunanlage
Festzäune aus Maschendraht oder Knotengeflecht müssen mindestens 120 cm hoch sein und über eine stromführende Elektrolitze oberhalb des Festzauns verfügen sowie einen Untergrabschutz
Auf den Untergrabschutz kann bei gleich gut wirkenden alternativen Maßnahmen, wie z. B. die Haltung von Herdenschutzhunden verzichtet werden
Fördersatz:
40 €/ha
Antragsfrist:
Ganzjährig
Maßnahmenlaufzeit:
5 Jahre
Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:
HALM 2-Bewilligungsstellen
Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:
HMLU Abt. VII 3
Kyrilla.Klinghammer@landwirtschaft.hessen.de
Weitere Informationen: