H.3 A Biodiversitäts-Plus auf Grünland: Tierschonende Mahd

Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen

Zentrale Zielsetzung:

Förderung und Schutz der Artenvielfalt

Schutz und Förderung bedrohter Arten

Erhöhung der Überlebensrate von Insekten, Amphibien, Reptilien, Vögeln und Säugetieren bei der Mahd

Zielgruppe:

Landbewirtschaftende mit Flächen in Hessen

Rechtsgrundlage:

HALM 2-Richtlinie

Kerninhalte:

Einsatz eines Messerbalkenmähwerks (Fingerbalken- oder Doppelmessertechnik) ohne Aufbereitung bei einer Mahdnutzung mit Mahdgutabfuhr zwischen dem 1. Mai und dem 30. September

Mahd von innen nach außen oder von links nach rechts; bei vorhandenem Altgrasstreifen ist auf diesen zu zu mähen, sodass die Tiere dorthin ausweichen können

Schnitthöhe mind. 8 cm

Dokumentation anhand von georeferenzierter Fotos je Schlag

Wechsel der Fläche ist nicht zulässig

Fördersatz:

70 €/ha

Individuelle Kalkulationen für jede Maßnahme

Antragsfrist:

Ganzjährig

Maßnahmenlaufzeit:

5 Jahre

Besonderheiten/Förderbedingungen:

Eigenmechanisierung und überbetriebliche Arbeitserledigung sind zulässig

Nicht für Betriebe mit Ausnahme von der maximalen Ausbringungsmenge von 170 kg N/ha/Jahr (nach Düngeverordnung)

Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:

HALM 2-Bewilligungsstellen

Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:

HMLU Abt. VII 3

HALM@landwirtschaft.hessen.de

Kyrilla.Klinghammer@landwirtschaft.hessen.de 

Weitere Informationen:

HALM 2