Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen
Zentrale Zielsetzung:
Förderung und Schutz der Artenvielfalt
Schutz und Förderung bedrohter Arten
Erhöhung der Überlebensrate von Insekten, Amphibien, Reptilien, Vögeln und Säugetieren bei der Mahd
Zielgruppe:
Landbewirtschaftende mit Flächen in Hessen
Rechtsgrundlage:
HALM 2-Richtlinie
Kerninhalte:
Einsatz eines Messerbalkenmähwerks (Fingerbalken- oder Doppelmessertechnik) ohne Aufbereitung bei einer Mahdnutzung mit Mahdgutabfuhr zwischen dem 1. Mai und dem 30. September
Mahd von innen nach außen oder von links nach rechts; bei vorhandenem Altgrasstreifen ist auf diesen zu zu mähen, sodass die Tiere dorthin ausweichen können
Schnitthöhe mind. 8 cm
Dokumentation anhand von georeferenzierter Fotos je Schlag
Wechsel der Fläche ist nicht zulässig
Fördersatz:
70 €/ha
Individuelle Kalkulationen für jede Maßnahme
Antragsfrist:
Ganzjährig
Maßnahmenlaufzeit:
5 Jahre
Besonderheiten/Förderbedingungen:
Eigenmechanisierung und überbetriebliche Arbeitserledigung sind zulässig
Nicht für Betriebe mit Ausnahme von der maximalen Ausbringungsmenge von 170 kg N/ha/Jahr (nach Düngeverordnung)
Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:
HALM 2-Bewilligungsstellen
Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:
HMLU Abt. VII 3
Kyrilla.Klinghammer@landwirtschaft.hessen.de
Weitere Informationen: