LIFE – Das EU-Finanzierungsinstrument für die Umwelt
Zentrale Zielsetzung:
Erhalt der biologischen Vielfalt, Umwelt- und Klimaschutz, Förderung von Verfahren zur Eindämmung des Verlusts an Biodiversität und Unterstützung der Natura 2000-Gebiete sowie Umwelt und Ressourceneffizienz.
Teilprogramm Klimapolitik: Förderung ökosystembasierter Lösungen mit Relevanz für den Naturschutz
Maßnahmen im Bereich Verwaltungspraxis und Information
Förderbereich „Integrierte Projekte“: Förderung der Koordination und Mobilisierung anderer EU-, nationaler und privater Mittel mit dem Ziel einer verbesserten Umsetzung der Umwelt- und Klimapolitik und deren Integration in andere Politikbereiche
Zielgruppe:
Öffentliche und private Institutionen aus den EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Beitritts- und Kandidatenländern, den Ländern des EWR, den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie Ländern, die Mitglieder der Europäischen Umweltagentur geworden sind.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1293/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE).
Kerninhalte:
Schwerpunktbereich „Natur und Biodiversität”
Leistung eines Beitrags zur Entwicklung und Durchführung der Unionspolitik und des Unionsrechts im Bereich Natur und Biodiversität, einschließlich der Biodiversitätsstrategie der Union bis 2020 und den Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG.
Förderung der Weiterentwicklung, Umsetzung und Verwaltung des errichteten Natura 2000-Netzes.
Verbesserung der Wissensgrundlage für die Entwicklung, Umsetzung, Bewertung, Überwachung und Evaluierung der Politik und des Rechts der Union im Bereich Natur und Biodiversität sowie der Wissensgrundlage für die Bewertung und Überwachung der Faktoren, Belastungen und Reaktionen, die sich auf die Natur und die Biodiversität innerhalb und außerhalb der Union auswirken.
Fördersatz:
55-75 % je nach Projekt
Antragsfrist:
bis 30.11 des Vorjahres, danach nur bei Verfügbarkeit
Maßnahmenlaufzeit:
mehrjährig
Besonderheiten/Förderbedingungen:
Kofinanzierungsanteile des Landes können beantragt werden
Frühzeitige Abstimmung mit HMUKLV IV 3b angeraten
Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:
HMUKLV
Maßnahmenverantwortliche Stelle/ Ansprechperson HMUKLV:
HMUKLV Abt. 4, Referat IV 3
jutta.katz@landwirtschaft.hessen.de
Weitere Informationen:
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