Zentrale Zielsetzung:
Kern der Maßnahme ist die Finanzierung von Biotopverbundprojekten zur Revitalisieren von Fließgewässern, Auen und anderen gewässernahen Feuchtlebensräumen und zur Sicherung und Vernetzung der durch den Klimawandel beeinträchtigten oder gefährdeten Lebensräume sowie die Schaffung von Wanderkorridoren und -gebiete für klimasensible Arten.
Zielgruppe:
RPen in Eigenverantwortung. Vorschläge und Projektideen können bei den RPen auch von Externen vorgebracht werden (insb. UNBen, OWBen, Kommunen, LPVen, Unterhaltungsverbände, Naturschutzverbände).
Rechtsgrundlage:
Klimaplan Hessen 2030
Kerninhalte:
Umsetzung von Maßnahmen zum Biotopverbund
Flächenbereitstellung in der Aue
Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen in der Aue
Sicherstellung der dauerhaften Nutzung
Fördersatz:
100 % Finanzierung (keine Förderung) von Maßnahmen des Landes, welche durch Externe umgesetzt werden können.
Antragsfrist:
Jährliche Abstimmung der Maßnahmen mit den RPen
Maßnahmenlaufzeit:
Max. bis 2025 aktuell
Besonderheiten/Förderbedingungen:
Maßnahmen können durch Externe vorgeschlagen und umgesetzt werden. Dies erfolgt stets in Vertretung des Landes Hessen zur Umsetzung von Landesaufgaben
Zuständige Stellen für den Antragsteller/ Beantragung:
Regierungspräsidien
Maßnahmenverantwortliche Stelle/ Ansprechpartner HMUKLV:
HMUKLV, Abt. IV, Referat IV 3
katharina.thews@landwirtschaft.hessen.de
Weitere Informationen:
Integrierten Klimaschutzplan HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster