Zentrale Zielsetzung
Unterstützung der Arbeit von Vereinen und ähnlichen Gruppierungen
Zielgruppe
- Vereine
- Stiftungen des privaten Rechtes
- Personenkörperschaften
- Studentenwerke
- Kirchen
- Kirchliche Einrichtungen
- Fördervereine für Kitas und Schulen (auch kommunale)
Kerninhalte
- Nachrangige Förderung zur Unterstützung der allgemeinen Vereinsarbeit oder (kleinerer) Projekte
- Bezug zum Landwirtschaftsressort soll gegeben sein
- Eine Unterstützung investiver Maßnahmen ist ausgeschlossen
Fördersatz
Bis zu 500 Euro p. A. für allgemeine Vereinsförderung,
bei Projekten i.d.R. max. 2.000 Euro.
Antragsfrist
bis zum 30. November des laufenden Kalenderjahres.
Maßnahmenlaufzeit:
Umsetzung der Maßnahme im laufenden Kalenderjahr.
Besonderheiten/Förderbedingungen
Förderung in allen Bereichen des Ressorts
Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:
HMLU
Seit dem 01.01.2025 ist die Antragstellung grundsätzlich nur noch im Wege eines Onlineantragstellungverfahrens vorgesehen. Bitte nutzen Sie dazu den nachfolgenden Link: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Lottomitteln des HMLUÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Maßnahmenverantwortliche Stelle/ Ansprechperson HMLU
HMLU Abt. I, Referat I 5