Zentrale Zielsetzung:
Unterstützung der Arbeit von Vereinen und ähnlichen Gruppierungen
Zielgruppe:
Vereine
Stiftungen des privaten Rechtes
Personenkörperschaften
Studentenwerke
Kirchen
Kirchliche Einrichtungen
Fördervereine für Kitas und Schulen (auch kommunale)
Rechtsgrundlage:
§ 8 Abs. 3 HGlüG, HHPlan, jährlicher Beschluss der Landesregierung
Kerninhalte:
Nachrangige Förderung zur Unterstützung der allgemeinen Vereinsarbeit oder (kleinerer) Projekte
Bezug zum Umweltressort soll gegeben sein
Eine Unterstützung investiver Maßnahme ist ausgeschlossen
Fördersatz:
500 € p. A. für allgem. Vereinsförderung,
bei Projekten i.d.R. max 2.000 €
Antragsfrist:
keine
Maßnahmenlaufzeit:
1 Jahr
Besonderheiten/Förderbedingungen:
Förderung in allen Bereichen des Ressorts
Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:
HMUKLV
Maßnahmenverantwortliche Stelle/ Ansprechperson HMUKLV:
HMUKLV Abt. I, Referat I 5