Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aus Mitteln der Ersatzzahlung

Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aus Mitteln der Ersatzzahlung

Zentrale Zielsetzung:

Maßnahmen finanzieren, die möglichst ortsnah ausgleichen, was vom "Konto der Natur abgehoben" wurde (Eingriffe ohne Kompensation, möglichst "gleichartig und gleichwertig")

Zielgruppe:

Jeder, der Naturschutzprojekte durchführen möchte, kann hierfür bei der Naturschutzbehörde Fördermittel aus den Ersatzzahlungen beantragen.

Öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, Privatpersonen, Verbände, Vereine

Rechtsgrundlage:

KV-2018 i.V.m § 15 (6) BNatSchG

Kerninhalte:

Förderfähige Maßnahmen:

in angemessenem Umfang alle geeigneten Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege wie z.B.:

- Eingrünung von Fassaden-, Dach- und anderen naturfernen Flächen

- Entbuschung

- Entsiegelung

- Beseitigung von Landschaftsschäden

- Renaturierung (Still- und Fließgewässer, Auen und Quellen, Anlage von Teichen)

- Pflanzungen (Bäume, Gebüsche, Hecken, Streuobstwiesen)

- Waldneuanlage und Freistellen von Waldwiesen

- Waldumbau in naturnahe Bestände

- Nutzungsaufgabe (auch im Grünland)

- Umwandlung von Acker in extensives Grünland

- Erwerb von Tauschfläche

Fördersatz:

80 %

Antragsfrist:

keine

Maßnahmenlaufzeit:

auf Dauer = 30 Jahre nach KV-2018

Besonderheiten/Förderbedingungen:

Bewilligungsverfahren nach § 44  Landeshaushaltsordnung (LHO)

 - Eigenregiemaßnahmen über die Landesverwaltung und Kommunen

- bei sog. Windkraftmitteln besonderes Verwendungsverfahren 

Nicht förderfähig sind z.B. Maßnahmen des technischen Umweltschutzes oder sonstige allgemeine Umweltmaßnahmen, die nicht zu einer unmittelbaren

Verbesserung der Schutzgüter des Naturschutzes und der Landschaftspflege führen

Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:

Untere Naturschutzbehörde und obere Naturschutzbehörde

Maßnahmenverantwortliche Stelle/ Ansprechperson HMUKLV:

HMUKLV Abt. IV, Referat IV 4

michael.palmen@landwirtschaft.hessen.de

Weitere Informationen:

Leitfaden Verwendung der Ersatzzahlungen in HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster