Zentrale Zielsetzung:
Vorauslaufende Aufwertung und Verbesserung des Naturhaushalts
Aufbau von Kulissen und Flächenpools (Umsetzung von Maßnahmen vor einem Eingriff)
Zielgruppe:
Alle
Rechtsgrundlage:
KV-2018 i.V.m § 16 BNatSchG
Kerninhalte:
Ökokonten sind so einzusetzen, dass nachhaltig wirksame Kompensationsmaßnahmen in ausreichendem Umfang verfügbar sind
Sie sollen dazu beitragen, Verwaltungsverfahren einfacher, zweckmäßiger und zügiger durchzuführen und die nachhaltige Funktionsfähigkeit der Kompensationsmaßnahmen zu verbessern
Kein Anspruch auf eine Vermarktung von Kompensationsmaßnahmen, die in Ökokonten eingebucht sind
Antragsfrist:
keine
Maßnahmenlaufzeit:
Auf Dauer; Funktions-sicherung nach KV-2018
(30 Jahre)
Besonderheiten/Förderbedingungen:
Maßnahmen werden ohne rechtliche Verpflichtung durchgeführt und für eine spätere Anrechnung in der Eingriffsregelung auf dem Ökokonto gutgeschrieben
Vorrang für die Anrechnung von Maßnahmen in Natura 2000-Schutzgebieten
Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:
Untere Naturschutzbehörden
Maßnahmenverantwortliche Stelle/ Ansprechperson HMUKLV:
HMUKLV Abt. IV, Referat IV 4
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