Ökokonto

Zentrale Zielsetzung:

Vorauslaufende Aufwertung und Verbesserung des Naturhaushalts

Aufbau von Kulissen und Flächenpools (Umsetzung von Maßnahmen vor einem Eingriff)

Zielgruppe:

Alle

Rechtsgrundlage:

KV-2018 i.V.m § 16 BNatSchG

Kerninhalte:

Ökokonten sind so einzusetzen, dass nachhaltig wirksame Kompensationsmaßnahmen in ausreichendem Umfang verfügbar sind

Sie sollen dazu beitragen, Verwaltungsverfahren einfacher, zweckmäßiger und zügiger durchzuführen und die nachhaltige Funktionsfähigkeit der Kompensationsmaßnahmen zu verbessern

Kein Anspruch auf eine Vermarktung von Kompensationsmaßnahmen, die in Ökokonten eingebucht sind

Antragsfrist:

keine

Maßnahmenlaufzeit:

Auf Dauer; Funktions-sicherung nach KV-2018

(30 Jahre)

Besonderheiten/Förderbedingungen:

Maßnahmen werden ohne rechtliche Verpflichtung durchgeführt und für eine spätere Anrechnung in der Eingriffsregelung auf dem Ökokonto gutgeschrieben 

Vorrang für die Anrechnung von Maßnahmen in Natura 2000-Schutzgebieten

Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:

Untere Naturschutzbehörden

Maßnahmenverantwortliche Stelle/ Ansprechperson HMUKLV:

HMUKLV Abt. IV,  Referat IV 4

Weitere Informationen:

KompensationsmaßnahmenÖffnet sich in einem neuen Fenster