Umsetzung von Synergiemaßnahmen WRRL / FFH

Synergiemaßnahmen für Wasserrahmenrichtlinie und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

Zentrale Zielsetzung:

Umsetzung von Maßnahmen, die gleichzeitig der Zielsetzung der Natura 2000-Gebiete sowie der Umsetzung der WRRL dienen

Zielgruppe:

Kommunen

Rechtsgrundlage:

N2000-VO mit gebietsspezifischen Erhaltungszielen, WRRL

Kerninhalte:

Planung und Umsetzung von baulichen Maßnahmen im Sinne der vorgenannten Zielsetzung

Fördersatz:

100 % Finanzierung  (keine Förderung) von Maßnahmen des Landes, welche durch Externe umgesetzt werden können

Antragsfrist:

jährlich

Maßnahmenlaufzeit:

keine

Besonderheiten/Förderbedingungen:

Gebietskulisse durch Überschneidung WRRL und N2000 vorgegeben 

Zielsetzung der Maßnahme durch Erhaltungsziel eines N2000 Gebietes zu begründen

Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:

Regierungspräsidien

Maßnahmenverantwortliche Stelle/ Ansprechperson HMUKLV:

HMUKLV Abt. III und IV,  Referat III 4 und Referat IV 3 

adrienne.muelenz@landwirtschaft.hessen.de

wiebke.bueschel@landwirtschaft.hessen.de

jana.holzberg@landwirtschaft.hessen.de