Synergiemaßnahmen für Wasserrahmenrichtlinie und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
Zentrale Zielsetzung:
Umsetzung von Maßnahmen, die gleichzeitig der Zielsetzung der Natura 2000-Gebiete sowie der Umsetzung der WRRL dienen
Zielgruppe:
Kommunen
Rechtsgrundlage:
N2000-VO mit gebietsspezifischen Erhaltungszielen, WRRL
Kerninhalte:
Planung und Umsetzung von baulichen Maßnahmen im Sinne der vorgenannten Zielsetzung
Fördersatz:
100 % Finanzierung (keine Förderung) von Maßnahmen des Landes, welche durch Externe umgesetzt werden können
Antragsfrist:
jährlich
Maßnahmenlaufzeit:
keine
Besonderheiten/Förderbedingungen:
Gebietskulisse durch Überschneidung WRRL und N2000 vorgegeben
Zielsetzung der Maßnahme durch Erhaltungsziel eines N2000 Gebietes zu begründen
Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:
Regierungspräsidien
Maßnahmenverantwortliche Stelle/ Ansprechperson HMUKLV:
HMUKLV Abt. III und IV, Referat III 4 und Referat IV 3
adrienne.muelenz@landwirtschaft.hessen.de