Umweltlotterie GENAU Zusatzgewinn

Umweltlotterie GENAU – Gemeinsam für Natur und Umwelt

Zentrale Zielsetzung:

Projekte dienen der Erhaltung und/oder Wiederherstellung der Umwelt (Boden, Wasser, Luft)

Zielgruppe:

Natürliche und juristische Personen

Rechtsgrundlage:

Einführung eines neuen Glücksspielangebotes im Sinne des § 9 Abs. 5 GlüStV. 

Hauptzielgruppe der Umweltlotterie sind Personen, die grundsätzlich an der Förderung der Umwelt interessiert sind

Kerninhalte:

Breit gefächert

Zentrale Zielsetzung der Erhaltung und/oder Wiederherstellung der Umwelt (Boden, Wasser, Luft) muss gewährleistet sein

Fördersatz:

5.000 € wöchentlich (Gewinn)

Antragsfrist:

keine

Maßnahmenlaufzeit:

max. 2 Jahre

Besonderheiten/Förderbedingungen:

Projekt muss in Hessen liegen und innerhalb von 12 Monaten beginnen oder weitergeführt werden.

Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:

Umweltlotterie GENAU

Maßnahmenverantwortliche Stelle/ Ansprechperson HMUKLV:

HMUKLV Abt. IV, Referat IV 3

Thomas.Petsch@landwirtschaft.hessen.de

Weitere Informationen:

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