Umweltlotterie GENAU – Gemeinsam für Natur und Umwelt
Zentrale Zielsetzung:
Projekte dienen der Erhaltung und/oder Wiederherstellung der Umwelt (Boden, Wasser, Luft)
Zielgruppe:
Natürliche und juristische Personen
Rechtsgrundlage:
Einführung eines neuen Glücksspielangebotes im Sinne des § 9 Abs. 5 GlüStV.
Hauptzielgruppe der Umweltlotterie sind Personen, die grundsätzlich an der Förderung der Umwelt interessiert sind
Kerninhalte:
Breit gefächert
Zentrale Zielsetzung der Erhaltung und/oder Wiederherstellung der Umwelt (Boden, Wasser, Luft) muss gewährleistet sein
Fördersatz:
5.000 € wöchentlich (Gewinn)
Antragsfrist:
keine
Maßnahmenlaufzeit:
max. 2 Jahre
Besonderheiten/Förderbedingungen:
Projekt muss in Hessen liegen und innerhalb von 12 Monaten beginnen oder weitergeführt werden.
Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:
Umweltlotterie GENAU
Maßnahmenverantwortliche Stelle/ Ansprechperson HMUKLV:
HMUKLV Abt. IV, Referat IV 3
Thomas.Petsch@landwirtschaft.hessen.de
Weitere Informationen: