Zentrale Zielsetzung:
Umsetzung Natura 2000 im Kommunal- und Privatwald
Zielgruppe:
Private Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer
Waldbesitzende Kommunen
Rechtsgrundlage:
Vertragliche Regelungen
Kerninhalte:
Erhalt der Fläche der LRTen, Erhalt Altholzbestände
Erhalt Totholzanteil
Habitaterhaltung für Arten der FFH- und VS-Richtlinie
Fördersatz:
6 €/a/ha für Maßnahmen des Artenschutzes
12 €/a/ha für Erhalt LRTèn mit Anpassung an Verbraucherpreisindex
Antragsfrist:
keine
Maßnahmenlaufzeit:
unbegrenzt
Besonderheiten/Förderbedingungen:
Gesamte Waldfläche des Vertragspartners innerhalb Natura 2000-Kulisse unter Vertrag
Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:
Regierungspräsidium
Maßnahmenverantwortliche Stelle/ Ansprechperson HMUKLV:
HMUKLV Referat IV 3
Geschäftsführer Albert Langsdorf
Albert.Langsdorf@landwirtschaft.hessen.de
+49 (611) 815 1888
Weitere Informationen: