Ein Brombeerstrauch mit roten und schwarzen Beeren.

Vertragsnaturschutz

Das Land Hessen hat sich zur Umsetzung der Verordnung von 2000 insbesondere für den vertraglichen Naturschutz entschieden. Diese Entscheidung betrifft nicht nur forst- und landwirtschaftlich genutzte Flächen im Rahmen der FFH und des Vogelschutzes, sondern soll auch auf andere Fälle angewendet werden, die einer vertraglichen Regelung unterliegen.

Vertragsnaturschutz im Offenland

Die Philosophie des Landes Hessen, die auch im hessischen Naturschutzgesetz verankert ist, besteht darin, dass freiwillige Maßnahmen Vorrang vor behördlichen Maßnahmen haben.

Mit Ablauf des Jahres 2006 und dem Ende der Planungsperiode 2000 bis 2006 lief das Förderprogramm Hessisches Landschaftspflegeprogramm (HELP) aus. Noch laufende fünfjährige Veträge wurden bis einschließlich 2009 bis zum Ende der Vertragslaufzeit fortgeführt.

Von 2007 bis 2014 wurde die Umsetzung von Agrarumwelt- bzw. auch Vertragsnaturschutzmaßnahmen im Offenlandbereich im Rahmen des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum über das Hessische Integrierte Agrarumweltprogramm (HIAP) umgesetzt. Dieses Programm wurde 2015 durch das inhaltlich weiterentwickelte Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM)Öffnet sich in einem neuen Fenster abgelöst.

Vertragsnaturschutz im Wald

Kooperation statt Konfrontation im Naturschutz – unter dieser großen Überschrift steht auch der Rahmenvertrag über den Naturschutz im Wald, der am 27. November 2002 zwischen dem Land, dem Hessischen Waldbesitzerverband, dem Hessischen Städte- und Gemeindebund und dem Hessischen Städtetag vereinbart wurde. Mit zielführenden Regelungen im Wald wird dem Vertragsnaturschutz Vorrang vor ordnungsrechtlichen Instrumenten eingeräumt.

Bis Ende 2015 wurden mit kommunalen und privaten Waldeigentümern für 23.000 Hektar Verträge zur Umsetzung der Schutzziele in den Natura 2000-Gebieten abgeschlossen. Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln der im Jahr 2003 gegründeten Stiftung Natura 2000. Die Stiftung Natura 2000 wurde vom Land mit einem Kapital in Höhe von 12,5 Millionen Euro ausgestattet, um ihre Aufgabe bewältigen zu können.