Am Freitag, dem 5. September 2025, erfolgte im Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) ein offizieller Termin, bei dem Staatssekretär Daniel Köfer verschiedene Mitglieder der Spruchstelle für Flurbereinigung formell abberief und neu ernannte. Die Spruchstelle hat eine verantwortungsvolle Funktion für die hessische Landwirtschaft, da sie über Widersprüche gegen die Ergebnisse der Wertermittlung oder den Flurbereinigungsplan entscheidet und somit maßgeblich zur Fairness und Rechtssicherheit in komplexen Flurbereinigungsverfahren beiträgt. Die Landwirtschaftliche Berufsvertretung wird vor der Bestellung der ehrenamtlichen Mitglieder angehört.
Dank an scheidende stellvertretende Vorsitzende und Bestellung von Nachfolgern
Ein besonderer Dank galt Herrn Michael John, der als erstes stellvertretend vorsitzendes Mitglied aus der Spruchstelle ausscheidet. Herr John, der Amtsleiter im Amt für Bodenmanagement Limburg ist und am Freitag seinen letzten Präsenzarbeitstag im aktiven Dienst hatte, war extra für diesen Anlass anwesend.
Sein Nachfolger als erstes stellvertretend vorsitzendes Mitglied ist Herr Andreas Pardun (Abteilungsleiter im Amt für Bodenmanagement Fulda), der bereits 2023 als stellvertretend vorsitzendes Mitglied berufen wurde. Neu als zweites stellvertretend vorsitzendes Mitglied bestellt wurde Herr Ralf Ufer (Abteilungsleiter im Amt für Bodenmanagement Marburg), der somit in die Spruchstelle nachrückt. Die Besetzung dieser Positionen erfolgt auf Vorschlag der oberen Flurbereinigungsbehörde (HLBG) durch die oberste Landesbehörde (HMLU). Die stellvertretend vorsitzenden Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren technischen Verwaltungsdienst in der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen besitzen und sollen mindestens drei Jahre in Flurbereinigungsangelegenheiten tätig gewesen sein.
Verabschiedung verdienter ehrenamtlicher Beisitzer
Ebenso wurden sechs langjährige ehrenamtlich beisitzende Mitglieder verabschiedet. Ihre gewissenhafte und unparteiische Ausübung dieses Amtes über viele Jahre hinweg hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die Spruchstelle ihre Aufgaben erfüllen konnte. Besonders ihre Erfahrung und Kenntnisse in der Landwirtschaft waren entscheidend für eine fachmännische Besetzung der Spruchstelle. Zu den ausscheidenden Mitgliedern zählen:
- Kurt Wiegel aus Lauterbach, Landwirtschaftsmeister (35 Jahre).
- Martin Henz aus Marburg, Landwirtschaftsmeister (35 Jahre).
- Rolf Wrede aus Lohre, Landwirtschaftsmeister und ehrenamtlicher landwirtschaftlicher Sachverständiger (26 Jahre).
- Hans-Georg Reichwein aus Waldbrunn, Landwirtschaftsmeister (20 Jahre).
- Siegfried Liebig aus Gernsheim, Landwirtschaftsmeister (20 Jahre).
- Horst Kupski aus Eschwege, Landwirtschaftsmeister und ehrenamtlicher Bodenschätzer (20 Jahre).
Sieben neue ehrenamtliche Beisitzer mit praktischer Expertise
Darüber hinaus durfte Staatsekretär Köfer sieben neue ehrenamtlich beisitzende Mitglieder ernennen. Ihre Mitarbeit, insbesondere ihre praktische Expertise und das spezialisierte Fachwissen, ist von besonderer Bedeutung für die Arbeit der Spruchstelle. Zu den neuen Mitgliedern gehören:
- Friedrich Heine aus Korbach, Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs und ehrenamtlicher Bodenschätzer.
- Werner Hofmann aus Hungen, Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs, ehemaliger Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens und Ortslandwirt.
- Jochen Klöß aus Groß-Gerau, Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs
- Helga Schmidt aus Ronneburg, Inhaberin eines landwirtschaftlichen Betriebs und Mitglied im Landesagrarausschuss.
- Waltraud Vialon aus Hofgeismar, Inhaberin eines landwirtschaftlichen Betriebs und Mitglied im Landesagrarausschuss.
- Martin Wehnes aus Niederaula, Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs, Kreislandwirt, ehrenamtlicher Bodenschätzer und ehemaliger Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens.
- Eberhard Schäfer, Inhaber landwirtschaftlicher Betrieb, Schöffe bei Gericht
Die Spruchstelle, die aus einem vorsitzenden, zwei stellvertretend vorsitzenden und bis zu zwölf ehrenamtlich beisitzenden Mitgliedern besteht, entscheidet nach freier Überzeugung und ist keiner Weisung unterworfen. Diese Unabhängigkeit stellt einen wesentlichen Faktor für die Akzeptanz bei den Beteiligten dar. Sie fördert Vertrauen, fungiert als vorgelagerte Instanz vor einem möglichen Klageverfahren und leistet dadurch einen erheblichen Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung.
Im Anschluss an den offiziellen Teil lud das Ministerium alle Anwesenden herzlich zu einem kleinen gemeinsamen Umtrunk ein, der Gelegenheit zum Austausch und zur persönlichen Begegnung bot.