Blick über das Grüne Band in Hessen

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Kooperation und Freiwilligkeit statt Vorgaben und Ordnungspolitik

Umweltminister Ingmar Jung stellt Gesetzentwurf für das Grüne Band Hessen im Landtag vor: Erinnerung bewahren, Natur schützen, Regionen stärken.

Das Grüne Band ist lebendiges Denkmal der deutschen Teilung, ökologisch wertvoller Lebensraum und bietet viele Möglichkeiten für eine nachhaltige Regionalentwicklung. Um dies dauerhaft zu sichern, wird am Dienstag die Novelle des Gesetzes über das Grüne Band Hessen (GBHG) in den Hessischen Landtag eingebracht und in erster Lesung beraten. „Das Gesetz ist im engen Austausch mit den Menschen vor Ort entstanden. Viele Hinweise aus der Region haben wir aufgenommen und sorgen damit für mehr Klarheit und praktikable Lösungen“, erklärt Hessens Umwelt- und Heimatminister Ingmar Jung. Unter anderem hatte das Ministerium Bürgerdialoge vor Ort veranstaltet, bei denen Landnutzer, Naturschützer und interessierte Bürger ihre Anregungen vorbrachten. „Vieles davon findet sich in dem Gesetzentwurf wieder. Wir verbinden damit Erinnerungskultur, wirksamen Naturschutz und nachhaltige Regionalentwicklung.“

Die Landesregierung setzt auf Kooperation und Freiwilligkeit statt Vorgaben und Ordnungspolitik, künftig wird klar geregelt: Privates Eigentum unterliegt keinen gesetzlichen Bewirtschaftungs- oder Entwicklungseinschränkungen. „Diese Flächen wurden selbst während der Deutschen Teilung land- und forstwirtschaftlich genutzt – es ist nicht erklärbar, dass die Eigentümer nach Überwindung der Teilung hier Einschränkungen ihres Eigentums hinnehmen sollen. Das ist kein ungenutzter oder stillgelegter Grund, das sind größtenteils Flächen der Land- und Forstwirtschaft“, betont Jung. Er setzt stattdessen auf Freiwilligkeit und Vertragsnaturschutz auf den privaten Flächen und eine Vernetzung der vorhandenen Naturschutz- und Naturwaldgebiete für den Biotopverbund.

Beteiligung, Verlässlichkeit und Augenmaß stehen im Mittelpunkt des nun vorgelegten Gesetzentwurfs. Künftig besteht das Grüne Band Hessen aus zwei Teilen: dem Nationalen Naturmonument mit Schutz- und Entwicklungszone sowie einer angrenzenden Förderzone, die nicht Teil des Naturmonuments ist. Damit wird ermöglicht, dass Landnutzern vor Ort keine ordnungsrechtlichen Bewirtschaftungsauflagen durch die Hintertür drohen.

„Das Grüne Band Hessen bietet Chancen für eine nachhaltige Regionalentwicklung, vor allem durch natur- und geschichtsverträglichen Tourismus und regionale Wertschöpfung. Dieses Potenzial wollen wir mit und für die Menschen vor Ort heben“, so Umweltminister Jung.

Hintergrund zum Grünen Band Hessen

Dort, wo einst der Eiserne Vorhang Menschen trennte, steht das Grüne Band heute für den friedlichen Wandel, Freiheit und die Verantwortung, die sich aus der Geschichte ergibt. Entlang der hessisch-thüringischen Landesgrenze verbindet es Erinnerungskultur mit einem zukunftsgerichteten Ansatz für Natur- und Regionalentwicklung.

Neben seiner historischen Bedeutung ist das Grüne Band ein bedeutender Naturraum. Als längster durchgehender Biotopverbund leistet es einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt, stärkt den Artenverbund und ermöglicht den genetischen Austausch von Tier- und Pflanzenarten.

Das Grüne Band Hessen wurde 2023 als Nationales Naturmonument unter Schutz gestellt. Damit wurde ein entsprechender Beschluss der Umweltministerkonferenz umgesetzt. Seit Januar 2024 steht das Grüne Band offiziell auf der deutschen Vorschlagsliste für das UNESCO-Welterbe. 

Schlagworte zum Thema