Kommunen in Hessen sollten jetzt mit der Vorbereitung beginnen, wenn sie sich als neuer Förderschwerpunkt der hessischen Dorfentwicklung ab 2027 anerkennen lassen wollen. Eine Bewerbung ist ab sofort möglich. Hessens Heimatminister Ingmar Jung sagt dazu: „Das Programm bietet attraktive Möglichkeiten für die Entwicklung moderner und zukunftsfester Dörfer in ländlichen Regionen. Den Dörfern steht eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten zur Verfügung, sowohl für kommunale als auch für private Investitionen. Das Dorfentwicklungsprogramm leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung unserer Dörfer und damit auch für die Zukunftsfähigkeit unserer ländlichen Regionen, die unsere Heimat prägen.“
Für die Bewerbung ist zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern ein Entwicklungskonzept zu erstellen, in dem die Kommune festlegt, welche Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung vor Ort gefördert werden sollen. Im Sommer 2027 beginnt dann die sechseinhalbjährige Laufzeit. Bei der Konzeptentwicklung für die Bewerbung können sich die Kommunen durch ein Fachbüro unterstützen lassen; hierfür stehen ebenfalls Fördermittel im Rahmen der Dorfmoderation zur Verfügung. Die entsprechenden Anträge können ab sofort bei den zuständigen Fach- und Förderbehörden der Landkreise gestellt werden.
Fördermittel kommen von Land, Bund und EU
In den nächsten Jahren stehen jährlich durchschnittlich rund 33 Millionen Euro an Fördermitteln von Land, Bund und EU sowie Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung. Auf dieser finanziellen Basis sind trotz der insgesamt herausfordernden Haushaltslage in den kommenden Jahren erneut Neuaufnahmen in das Förderprogramm möglich. Dies ist auch ein Zeichen für die hohe Bedeutung, die der dörflichen Entwicklung zugemessen wird.
Vielfältige Fördermöglichkeiten
Das Dorfentwicklungsprogramm ermöglicht Kommunen und Privatpersonen, Fördermittel für Projekte zur Daseins- und Grundversorgung sowie für die Sanierung und den Neubau in Ortskernen zu erhalten. Damit umfassen die Fördermöglichkeiten neben den klassischen Gebäudeinvestitionen auch soziale und kulturelle Vorhaben wie Mehrgenerationentreffs oder Dorfmuseen, Grundversorgungseinrichtungen wie Dorfläden oder Dorfcafés sowie Dienstleistungen für Beratung, Moderation und Vorschläge für Innenentwicklungsprojekte. Informationen zum Förderprogramm sowie fachliche Beratung und Begleitung bei der Bewerbung erhalten Kommunen bei den Fachbehörden der jeweiligen Landkreise.
Anträge für Dorfmoderationsprozesse können ab sofort bei den Fach- und Förderbehörden der Landkreise gestellt werden. Abgabefrist für die Bewerbungen als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung ist der 1. Februar 2027. Die Anerkennung der neuen Förderschwerpunkte ist für Sommer 2027 geplant.
Mehr Informationen:
https://landwirtschaft.hessen.de/laendliche-raeume/dorfentwicklung