Eine rechtssichere und bürokratiearme Ausgestaltung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR): Das ist eine der Forderungen, die Hessen bei der am Mittwoch beginnenden Agrarministerkonferenz in Bad Reichenhall geltend macht. Mit der Verschiebung des Anwendungsbeginns und der angekündigten Evaluierung bis spätestens 30. April 2026 stehen aus Sicht des Landes wichtige Schritte bevor. Nun kommt es darauf an, die Verordnung praktikabel auszugestalten: „Die EUDR darf in Niedrig-Risiko-Ländern wie Deutschland nicht zu unverhältnismäßiger Bürokratie führen. Unser kleinteilig strukturierter Privatwald braucht praktikable Lösungen statt millionenfacher Einzelmeldungen“, erklärt Landwirtschaftsminister Jung anlässlich der dreitägigen Fachkonferenz in Bayern.
Hessen fordert dabei, insbesondere forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse als eigenständige meldende Einheiten anzuerkennen und gebündelte Erklärungen zu ermöglichen. So können gewachsene Strukturen genutzt und Klein- und Kleinstwaldbesitzer spürbar entlastet werden. Zudem müssen bestehende landesrechtliche Daten- und Meldesysteme als gleichwertig anerkannt werden, um Doppelstrukturen zwischen nationalen Systemen und dem EU-Informationssystem konsequent zu vermeiden.
Auch für mittlere, familiengeführte Forstbetriebe verlangt Hessen ein differenziertes und verhältnismäßiges Vorgehen: „Der risikobasierte Ansatz der Verordnung muss sich in der Praxis widerspiegeln. Mittelständische Betriebe dürfen nicht wie internationale Großunternehmen behandelt werden“, so Jung. Ziel ist eine Umsetzung, die nachhaltige Waldbewirtschaftung sichert und bürokratische Belastungen deutlich reduziert.
GAP-Vereinfachung: Tempo und echte Entlastung für Landwirte gefordert
Zudem drängt Hessen bei der AMK auf eine zügige und praxisnahe Umsetzung des EU-Vereinfachungspakets zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Mit der am 31. Dezember 2025 veröffentlichten Verordnung (EU) 2025/2649 („Omnibus III“) hat die Europäische Union Erleichterungen für landwirtschaftliche Betriebe auf den Weg gebracht. Aus Sicht des Landes Hessen kommt es nun entscheidend darauf an, diese Vereinfachungen schnell und rechtssicher in nationales Recht zu überführen. „Unsere Landwirtinnen und Landwirte brauchen jetzt Klarheit und Verlässlichkeit. Vereinfachungen dürfen nicht an zurückhaltender Umsetzung oder neuen Detailfragen scheitern“, erklärt Landwirtschaftsminister Ingmar Jung. Die kurzfristige Inkraftsetzung der Änderungsverordnung stelle die Länder vor erhebliche Herausforderungen.
Hessen setzt sich insbesondere für eine rückwirkende Umsetzung zum 1. Januar 2026 ein – analog zur europäischen Regelung. Zu den aus landwirtschaftlicher Sicht zentralen Maßnahmen zählen die Einführung einer wahlweisen Stichtagsregelung zur Dauergrünlandentstehung, die verbindliche Anwendung des Prinzips „green by definition“ mit einer weitergehenden Ausnahme ganzbetrieblicher Öko-Betriebe im Bereich der Konditionalität sowie die Ausnahme von Betrieben bis 30 Hektar von GLÖZ 7, also strenger Vorgaben für die Fruchtfolge in der Landwirtschaft.