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Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Heimatministerium unterstützt die Gastronomie im ländlichen Raum

Viele kleine Betriebe stehen vor großen Herausforderungen. Um ihre Zukunftsfähigkeit zu sichern, stärkt das Hessische Heimatministerium die Gastronomie erneut mit einem Sonderprogramm.

Die Gastronomie ist ein zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens im ländlichen Raum. Sie schafft Begegnungsorte, fördert die Lebensqualität in den Dörfern und stärkt die regionale Kultur. „Unsere Gasthäuser sind mehr als nur Orte der Bewirtung – sie sind lebendige Treffpunkte, die das soziale Miteinander stärken und unsere kulturelle Identität prägen“, betont Heimatminister Ingmar Jung. Doch viele kleine Betriebe stehen vor großen Herausforderungen. Um ihre Zukunftsfähigkeit zu sichern, stärkt das Hessische Heimatministerium die Gastronomie erneut mit einem Sonderprogramm. „Mit dem Sonderprogramm setzen wir ein klares Zeichen für den Zusammenhalt in unseren ländlichen Regionen und unterstützen die Menschen finanziell, die mit Engagement unsere Heimat gestalten“, so Jung. Gastronomen können ab dem 10. Juni 2025 eine Förderung für erforderliche Investitionen zum Erhalt des Gastgewerbes beantragen.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden mit dem Sonderprogramm bauliche Investitionen, die Anschaffung langlebiger Investitionsgüter und Aufwendungen in moderne elektronische Systeme, die dazu beitragen, Gastronomiebetriebe in ländlichen Regionen zu unterstützen und zu stärken. Dies umfasst beispielsweise die Renovierung der Küche oder des Gästebereichs, Großküchengeräte oder moderne Kassensysteme. Auch neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Bezug zur gastronomischen Dienstleistung sind förderfähig.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind Gaststättenbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Landeszuschuss erfolgt in der Regel mit einer Förderquote von 45 Prozent und einer Höchstfördersumme von bis zu 200.000 Euro im Rahmen einer Anteilfinanzierung. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen in der Summe mindestens 15.000 Euro betragen.

Weitere Informationen

Anträge können fortlaufend über das Online-Antragsportal bei der WIBank gestellt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung sind auf der Internetseite der WIBank erhältlich: WIBankÖffnet sich in einem neuen Fenster

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