Ein Bach.

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Hessen fördert Erweiterung eines Stauraumkanals in Ober-Mörlen mit 1,1 Millionen Euro

Ressourcenschonende und wirtschaftlich effiziente Erweiterung der bestehenden Rückhalteanlage schützt die Umwelt und spart Baukosten.

Das Land Hessen fördert die Erweiterung eines Stauraumkanals in Ober-Mörlen mit rund 1,1 Millionen Euro. Umweltstaatssekretär Michael Ruhl hat hierfür am Donnerstag einen Förderbescheid an die Gemeinde Ober-Mörlen übergeben: „Die Erweiterung der Entlastungsanlage ist ein gutes Beispiel dafür, wie durch eine ressourcenschonende und wirtschaftlich effiziente Lösung die Qualität unserer Gewässer verbessert und gleichzeitig Baukosten eingespart werden können. Damit leisten wir gemeinsam einen Beitrag zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen und stärken nachhaltig die kommunale Infrastruktur“, betonte Umweltstaatssekretär Ruhl vor Ort.

Bei der Entlastungsanlage handelt es sich um einen Stauraumkanal mit oben liegender Entlastung. Dieser dient der Regenrückhaltung und verhindert eine hydraulische sowie stoffliche Überlastung der Usa. Bei Regenwetter wird erst nach dem vollständigen Einstau des Stauraumkanals das Mischwasser über den Entlastungskanal in die Usa eingeleitet.

Eine im Jahr 2019 durchgeführte Immissionsbetrachtung zeigte, dass sich die Usa nicht in einem guten ökologischen Zustand befindet. Teil der Ursache hierfür ist das unzureichende Speichervolumen des bestehenden Stauraumkanals. Bei Regenwetter gelangen dadurch zu viele Schadstoffe aus ungeklärtem Abwasser und zu große Wassermengen in das Gewässer.

Um den ökologischen Zustand der Usa zu verbessern, wird die Regenrückhaltung erweitert. Der bestehende Stauraumkanal wird um ein zusätzliches Speichervolumen von rund 2.400 Kubikmetern vergrößert. Hierzu werden zwei neue, jeweils 280 Meter lange Stauraumkanäle aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) errichtet, die an das bestehende Bauwerk angeschlossen werden.

Die gewählte Lösung berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten in besonderem Maße. Durch die Erweiterung der bestehenden Rückhalteanlage kann auf einen Neubau verzichtet werden. So entsteht eine ressourcenschonende und wirtschaftlich effiziente Lösung, da lediglich das zusätzliche Rückhaltevolumen und die Anbindung an das bestehende Bauwerk geschaffen werden müssen.

Hintergrund

Nach der EG Wasserrahmenrichtlinie ist der Standard des Gewässerschutzes der „gute Zustand" eines Gewässers. Ein Gewässer im „guten Zustand" weicht nur wenig vom natürlichen Zustand ab und erfüllt alle EU-Normen zur Wasserqualität. Um dieses Ziel bis 2027 zu erreichen, verpflichtet die Richtlinie alle Mitgliedsstaaten, ihre natürlichen Gewässer zu erhalten und den Zustand belasteter Gewässer zu verbessern.

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