Die hessische Rhön zählt zu den bedeutendsten Kulturlandschaften des Landes und ist seit Jahrzehnten ein Modellraum für das Zusammenspiel von Natur, Landwirtschaft und regionaler Entwicklung. Aufgrund dieser besonderen Prägung wurde die Rhön, das „Land der offenen Fernen“, bereits 1991 als länderübergreifendes Biosphärenreservat von der UNESCO anerkannt.
Mit der „Erklärung über das Biosphärenreservat Rhön“ wurde nun die noch ausstehende rechtliche Sicherung des hessischen Teils des UNESCO-Biosphärenreservats vorgenommen. Erstmals seit der Anerkennung liegt damit eine verbindliche rechtliche Grundlage für das gesamte, länderübergreifende Gebiet in Hessen, Thüringen und Bayern vor, um die nachhaltige Entwicklung der Region, den Schutz und die Pflege der Landschaft langfristig zu gewährleisten.
„Die Rhön ist eine von Menschen geprägte Kulturlandschaft, die in ihrer Offenheit und Weite einzigartig ist. Mit der rechtlichen Sicherung schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass diese besondere Landschaft bewahrt wird und zugleich zukunftsfähig gestaltet werden kann“, sagt Hessens Umweltstaatssekretär Michael Ruhl. „Besonders wichtig war uns die Abstimmung mit der Region. Wir danken allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren, vor allem den beiden Landkreisen, den Gemeinden und den Verbänden, für die konstruktive Zusammenarbeit.“
Hintergrund
Das UNESCO-Biosphärenreservat Rhön zeichnet sich durch seine offenen Landschaften, artenreichen Bergwiesen und vielfältigen Lebensräume aus, die in enger Verbindung mit der traditionellen landwirtschaftlichen Nutzung stehen. Gleichzeitig liegen einige der wichtigsten touristischen Anziehungspunkte Hessens, wie die Wasserkuppe, in Hessens einzigem Biosphärenreservat.