Auf hessische Initiative hin hat der Bundesrat die Bundesregierung heute zu verstärkten Anstrengungen im Kampf gegen den illegalen Handel mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) aufgerufen. Unter anderem fordern die Länder, den Strafrahmen für Verstöße gegen die europäische F-Gase-Verordnung deutlich zu erhöhen.
„Der illegale Handel mit diesen extrem klimaschädlichen Gasen ist kein Kavaliersdelikt. Die Kältemittelschmuggler schaden unserer Wirtschaft, unserem Handwerk und ganz besonders dem Klima – und damit uns allen. Der Bund muss endlich die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit die Länder das ganze Repertoire der Strafverfolgung ausschöpfen und die Taten mit aller gebotenen Härte bestrafen können“, erklärte Hessens Umweltminister Ingmar Jung nach der heutigen Sitzung des Bundesrates und betonte: „Hessen unterstreicht mit diesem Erfolg im Bundesrat abermals seine nationale Vorreiterrolle bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit F-Gasen.“
Angesichts des massiven Unrechtsgehalts fordert der Bundesrat, Verstöße gegen die F-Gase-Verordnung härter zu sanktionieren. In einfachen Fällen des illegalen Handels mit F-Gasen sollen fünf, in Fällen der gewerbsmäßigen Begehung oder in sonstigen schweren Fällen auch bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen werden. Letzteres ist besonders dringlich, da die Ermittlungsergebnisse in Hessen – aber auch in Spanien oder den Niederlanden – zeigen, dass die organisierte Kriminalität hinter dem hoch lukrativen illegalen F-Gase-Handel steckt. Zu der dafür notwendigen Änderung des Chemikaliengesetzes ist die Bundesregierung nun aufgerufen. Der Bundesrat übernahm somit sämtliche Empfehlungen, die zuvor von Hessen eingebracht worden waren.
Erst im November hatte Hessen die eigenen Anstrengungen im Kampf gegen den illegalen Handel mit F-Gasen abermals erhöht. Gemeinsam hatten das Hessische Innenministerium und das Hessische Umweltministerium eine Projektgruppe zur Bekämpfung des illegalen F-Gas-Handels ins Leben gerufen. In dieser arbeiten u.a. Polizei und Umweltbehörden zusammen und koordinieren ihre Ermittlungen noch enger. Schon seit vergangenem Jahr werden sämtliche Ermittlungsverfahren zu Straftaten in Verbindung mit F-Gasen bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen Frankfurt konzentriert. Zuvor war im Regierungspräsidium Darmstadt bereits das Kompetenzteam Klimagase eingerichtet worden, um den Druck auf den illegalen Handel zu erhöhen.
Hintergrund
Am 11. März 2024 trat die neue europäische Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase in Kraft. Sie sieht die schrittweise Beschränkung der auf dem europäischen Markt verfügbaren Menge an F-Gasen vor. Die Reduzierung wird durch eine Quotenregelung auf europäischer Ebene durchgeführt. Auf diesem Wege soll die Verwendung von F-Gasen bis zum Jahr 2050 auf Null reduziert werden.
F-Gase werden in zahlreichen Kälte- und Klimaanlagen als Kältemittel oder in Schäumen und Dämmstoffen als Treibmittel genutzt. Allerdings besitzen sie ein extrem hohes Treibhausgas-potential und befeuern somit den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur. Um der europäischen Quotenregelung zu entgehen, werden F-Gase zunehmend abseits der Quote gehandelt und illegal in den europäischen Wirtschaftsraum eingeführt.