Kuppel des Kernkraftwerks Biblis.

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Meldepflichtiges Ereignis in Abfallzwischenlager Biblis

Die Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) hat dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ein atomrechtlich meldepflichtiges Ereignis gemeldet.

Die Betreiberin des Abfallzwischenlagers, die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, hat dem Hessischen Landwirtschafts- und Umweltministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde das nachfolgende Ereignis gemeldet. Nach der Internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen INES ist es der Stufe 0 (unterhalb der Skala = keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) zuzuordnen.

Am 13. November 2024 wurde bei einer routinemäßigen Überprüfung im Abfallzwischenlager 1 eine Korrosion an einem 400-Liter-Fass festgestellt. In dem Fass werden schwachradioaktive Abfälle seit 1980 aufbewahrt. Die Abfälle sind bereits damals mit Beton vergossen worden, sodass der sichere Einschluss der schwachradioaktiven Abfälle durch die Betonstruktur gewährleistet ist. Eine Kontamination oder Freisetzung radioaktiver Stoffe konnte durch Messungen ausgeschlossen werden. In Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde und dem Eigentümer RWE wird das Fass nun zunächst in ein Überfass eingestellt.

Das Ereignis hat keinerlei radiologische Auswirkungen. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage war mit dem Vorkommnis nicht verbunden.

Das Ereignis wurde von der Betreiberin in die Kategorie N (= Normal) nach den deutschen Meldekriterien eingestuft und fristgerecht (innerhalb von fünf Werktagen) der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde gemeldet.

Eine abschließende Bewertung des Ereignisses sowie der Maßnahmen gegen Wiederholung wird unter Hinzuziehung des atomrechtlichen Sachverständigen vorgenommen.

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