Der für die ländlichen Räume zuständige Staatssekretär Oliver Conz hat in Fulda-Maberzell die höchstmögliche Fördersumme aus dem Gaststätten-Sonderprogramm übergeben. Der Betreiber des Fuldaer Hofs, Björn Helfrich, erhielt 200.000 Euro, um das Gasthaus für die Zukunft zu rüsten.
„Gaststätten sind beliebte Treffpunkte, wichtige Arbeitgeber und entscheidend für den Tourismus vor Ort. Deshalb unterstützen wir Gasthäuser im ländlichen Raum gezielt bei Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Dafür stellen wir mit einem Sonderprogramm rund 10 Millionen Euro bis Ende 2023 bereit. Ich freue mich, heute einen weiteren Förderbescheid zu überreichen“, erklärte Oliver Conz.
Mit dem Betrag sollen gleich mehrere Maßnahmen ermöglicht werden, die das Restaurant für die Zukunft gut aufstellen. So ist etwa eine Erweiterung der Gasträume und ein Umbau der Küche geplant. Auch Terrasse und Biergarten sollen neugestaltet werden.
„Seit 18 Jahren betreiben meine Partnerin und ich den Fuldaer Hof - und seitdem kämpfen wir dafür, den historischen Saal im Gebäude wieder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dank des Gaststätten-Sonderprogramms wird dies nun möglich. Wir freuen uns, dass sich unsere Geduld geloht hat und wir heute unserer Vision, den alten historischen Festsaal zu betreiben, ein großes Stück nähergekommen sind“, sagte Unternehmenschef Helfrich.
„Wir freuen uns mit Björn Helfrich und dem Team des Fuldaer Hof sehr über die finanzielle Unterstützung aus dem Gaststätten-Programm. Es ist ein starkes Signal seitens der Hessischen Landesregierung, die Investitionsfreudigkeit gerade in der ländlichen Gastronomie zu fördern. Das bedeutet nämlich vor allem, die inhabergeführten und individuellen Betriebe auf dem Land in ihrer Überzeugung zu festigen, dass sie wertvoll für den Standort in der Region und für ein attraktives Landleben in Hessen sind.“, sagte Steffen Ackermann, Vizepräsident des Hotel- und Gastronomieverbandes DEHOGA Hessen.
Hintergrund
Das Gaststätten-Sonderprogramm Öffnet sich in einem neuen Fensterunterstützt alle Investitionen, die zum Erhalt des Gaststättenbetriebes oder zum Ausbau von Qualität und Angebot beitragen mit maximal 200.000 Euro bei einer Förderquote von 45 Prozent. Rund 10 Mio. Euro Fördermittel stehen zur Verfügung. Anträge für Förderung können bei der WIBankÖffnet sich in einem neuen Fenster gestellt werden, der nächste Aufruf beginnt am 17. August 2022.