Kläranlage

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

2,7 Millionen Euro für Phosphorrückgewinnung im Odenwaldkreis

Umweltministerium fördert interkommunales Phosphor-Recycling-Projekt (InterPhOs).

„Phosphor ist ein wichtiger und ebenso knapper Rohstoff. Er wird vor allem als Düngemittel benötigt. Weltweit werden die Phosphor-Vorräte knapper und für die Düngung gibt es keine alternativen Stoffe. Phosphor ist in Klärschlämmen enthalten, ein Großteil der Schlämme wird allerdings verbrannt, ohne dass der darin enthaltene Phosphor genutzt wird. Hessen setzt sich mit der Ressourcenschutzstrategie für einen sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen ein. Dazu gehört auch die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm. Mit 2,7 Millionen Euro unterstützen wir nun das interkommunale Phosphor-Recycling-Projekt (InterPhOs) des Odenwaldkreises und der Stadt Heppenheim. Dort beteiligen sich zehn kommunale Kläranlagen an der Phosphorrückgewinnung für die Region“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden.

Phosphor wird dringend in der Landwirtschaft benötigt, da es entscheidend für das Pflanzenwachstum ist. Bisher wurden der Landwirtschaft relevante Mengen über die Aufbringung von Klärschlamm als Düngemittel zur Verfügung gestellt. Da Klärschlamm aber auch schädliche Stoffe enthält wie Schwermetalle oder Antibiotikarückstände, wurde 2017 die Klärschlammverordnung entsprechend angepasst und die Aufbringung von Klärschlamm als Düngemittel drastisch eingeschränkt. „Das ist wichtig für den Schutz unserer Böden und Gewässer. Dadurch wird aber wiederum eine Phosphorrückgewinnung aus Kläranlagen umso wichtiger, um diesen wertvollen Stoff nutzen zu können. Deshalb fördern wir seit 2017 die Phosphorrückgewinnung. Mit dem mehrere Millionen Euro schweren Förderprogramm können Demonstrationsvorhaben und Machbarkeitsstudien zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm und Klärschlammasche finanziell unterstützt werden“, erklärte Hinz. Im Jahr 2021 stellt das Land Hessen hierfür 12 Millionen Euro zur Verfügung.

Hintergrund:

Gemäß Klärschlammverordnung besteht ab 2029 eine grundsätzliche Pflicht zur Phosphorrückgewinnung. Die Klärschlammverordnung sieht ferner vor, dass Klärschlämme aus Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von 100.000 Einwohnerwerten oder mehr ab 2029 und Klärschlämme aus Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von 50.000 Einwohnerwerten oder mehr ab 2032 nicht mehr direkt bodenbezogen verwertet werden dürfen. Auch kleinere Anlagen können eine Phosphor-Ausbeute bringen, die helfen kann, den Phosphor-Engpass zu überwinden.

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