Landwirtschaftsministerin Priska Hinz hat heute den Anerkennungsbescheid für die Schutzgemeinschaft Rheingau zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen übergeben. Damit nehmen die Winzerinnen und Winzer die Verwaltung der geschützten Ursprungsbezeichnung „Rheingau“ selbst in die Hand. Weinnamen und die Weiterentwicklung der Produktspezifikation obliegen dann der Schutzgemeinschaft. Die Übergabe fand im Haus der Region in Oestrich-Winkel statt.
„Wer könnte den Rheingau und dessen hervorragende Weine besser und überzeugender beschreiben und in der Region und der Welt vertreten als die Rheingauer Winzerinnen und Winzer selbst?“ betonte die Hessische Weinbauministerin Priska Hinz bei der Übergabe des Anerkennungsbescheides. Mit der Anerkennung der Schutzgemeinschaft gibt das Land Hessen eine große Verantwortung für die zukünftige Profilierung des Rheingaus als Weinanbaugebiet in die Hand der Verantwortlichen vor Ort.
Je enger die Herkunftsangabe, desto höher die Qualität
Mit den Reformen des europäischen und nationalen Weinrechts seit dem Jahr 2008 wurde auch im deutschen Weinbau eine neue Qualitätsphilosophie eingeläutet. Nachdem über viele Jahrzehnte die Weinqualität ausschließlich über Reifegrade der Trauben oder Gehalte an Alkohol oder Zucker definiert wurde, gilt zukünftig die Herkunft eines Weines als zentrales Qualitätskriterium. Weine, die mit geografischen Herkunftsangaben in Verkehr gebracht werden, müssen besondere Qualitätskriterien einhalten. Während diese Kriterien in der Vergangenheit vom Land Hessen durch Rechtsverordnungen vorgegeben wurden, obliegt diese Aufgabe zukünftig den Schutzgemeinschaften der Weinwirtschaft weitgehend selbst.
„Mehr denn je wird die Qualität eines Weines in Zukunft mit dessen Herkunft verbunden sein“, erklärte die Ministerin. Dabei lautet die künftige Maxime: Je enger die Herkunftsangabe eines Weines auf dem Etikett, desto höhere Qualität verspricht er im Glas. Künftig ist es somit die Aufgabe der Schutzgemeinschaft zu definieren, welches Geschmacks- und Qualitätsversprechen hinter einem Rüdesheimer Schlossberg, einem Hochheimer Riesling oder einem Rheingauer Spätburgunder steht. So stellen in Zukunft die Lagenweine und die Ersten und Großen Gewächse die absoluten Spitzenerzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung Rheingau dar. Orts-, Regions- und Gebietsweine bilden weitere Qualitätsstufen.
Hintergrund:
Rechtsgrundlage für die neue Gestaltungsmöglichkeit durch die Weinbranche ist die im Juli 2022 zuletzt geänderte „Hessische Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung“. Diese ermöglicht die Anerkennung von Schutzgemeinschaften als Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen durch das hessische Weinbauministerium. Der Bund hatte mit einer Weingesetzänderung im Jahr 2017 die Länder dazu ermächtigt.