„In Deutschland werden pro Jahr etwa 35 Millionen Puten geschlachtet. Trotzdem gibt es keine spezifischen rechtsverbindlichen Mindeststandards für die Putenhaltung in Deutschland. Das führt teilweise zu erheblichen Tierschutzproblemen. Im Sinne des Tierschutzes müssen solche spezifischen Mindestanforderungen endlich verbindlich festgelegt werden. Heute haben sich die Agrarministerinnen und –minister der Länder einstimmig dafür ausgesprochen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um einen Abschnitt zur Mastputenhaltung zu ergänzen und das Bundeslandwirtschaftsministerium aufgefordert schnellstens Vorschläge für rechtlich verbindliche Regelungen vorzulegen. Dabei müssen die aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt werden. Außerdem soll diese Regelung eine Frist für den Ausstieg aus dem Schnabelkürzen vorsehen. Wir fordern die Bundesregierung auch auf, sich aktiv für die Verankerung von Mindestanforderungen an die Putenhaltung im EU-Recht einzusetzen. Damit tierschutzgerechte Haltungsbedingungen überall umgesetzt werden können, muss die Bundeslandwirtschaftsministerin jetzt aktiv werden,“ forderte Hessens Umweltministerin Priska Hinz.
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Olaf Streubig
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