Das Brenderwasser in Lauterbach wird zu neuem Leben erweckt: Umweltministerin Priska Hinz hat dafür im Rahmen ihrer Sommertour einen Förderbescheid in Höhe von 93.000 Euro aus dem Programm 100 Wilde Bäche für Hessen übergeben.
„Wir sorgen dafür, dass Hessen immer genügend Wasser hat und wir schützen die Artenvielfalt und damit auch unser Leben und unsere Zukunft. Dazu unterstützen wir die Kommunen bei der Umgestaltung von Bächen wie dem Brenderwasser, sodass naturnahe und artenreiche Lebensräume im und am Gewässer entstehen. Davon profitieren nicht nur Tiere und Pflanzen, sondern auch die Menschen vor Ort, die sich am lebendigen Bach erholen können“, sagte die Umweltministerin.
Die Bachforelle soll wieder wandern können
Die Stadt Lauterbach hat vergangenes Jahr die Planung zur Renaturierung im Bereich des Zusammenflusses von Brenderwasser und Lauter fertiggestellt. Wanderhindernisse werden beseitigt und die Passierbarkeit für Fische und andere Gewässerorganismen wiederhergestellt. „Durchgängige Gewässer bieten eine wichtige Vernetzung zwischen den einzelnen Lebensräumen und ermöglichen so zum Beispiel der Bachforelle wieder die Wanderung zu ihren Laichplätzen“, erklärte Ministerin Hinz. In Verbindung mit weiteren Strukturmaßnahmen wie der Abflachung und Vergrößerung des Ufers wird auch die Vernetzung von Gewässer und Aue gestärkt, wovon viele Arten profitieren.
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 110.000 Euro. Das Land Hessen fördert das Projekt mit 85 Prozent – entsprechend 93.000 Euro. Für die Umsetzung von Maßnahmen zur Erfüllung der Wasserrahmenrichtlinie können aktuell alle Kommunen in Hessen Zuschüsse in Höhe von 75 bis 95 Prozent der Projektkosten erhalten.
Am Brenderwasser hat Lauterbach bereits verschiedene Renaturierungsmaßnahmen erfolgreich umgesetzt und so gute Voraussetzungen für eine eigendynamische Entwicklung des Gewässers geschaffen. Die Teilnahme am Programm 100 Wilde Bäche für Hessen hilft der Stadt dabei, nun auch die weiteren Schritte mit Hilfe des Landes gezielt anzugehen.
Hintergrund:
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gibt vor, dass die Gewässer bis zum Jahr 2027 in einen guten ökologischen Zustand versetzt werden müssen. Die Herstellung des guten Zustandes der Gewässer ist in der Regel die Aufgabe der gewässerunterhaltungspflichtigen Kommunen. Um die Kommunen bei den Renaturierungsprojekten zu unterstützen, wurde das Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ ins Leben gerufen. Für die teilnehmenden Kommunen wird durch das Land ein Dienstleister, die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG) bereitgestellt, der die Kommunen von den ersten Planungsschritten bis hin zur baulichen Umsetzung der Renaturierungsmaßnahmen eng begleitet und unterstützt.
Mehr Informationen zum Programm 100 Wilde Bäche für Hessen: https://wildebaechehessen.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster