Ab heute, 1. Juni, können Gaststättenbetriebe in Hessens ländlichen Räumen wieder Förderanträge für notwendige Investitionen stellen, teilte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz mit. „Restaurants, Kneipen und Cafés sind ein wichtiger Bestandteil jedes Dorflebens. Deswegen unterstützen wir sie dabei, sich für die Zukunft zu rüsten“, so die für die ländliche Entwicklung zuständige Ministerin. Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro: von der Gastraumrenovierung über den Bau einer neuen Außenterrasse oder der Modernisierung der Küche bis zur Anschaffung eines neuen Transporters oder Kassensystems. Die Förderquote beträgt 45 Prozent bei einer Höchstfördersumme in Höhe von 200.000 Euro.
Sonderprogramm gut nachgefragt
Das Sonderprogramm der Landesregierung zur Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum wurde im Herbst 2021 mit dreijähriger Laufzeit eingeführt. Bisher haben vier Förderaufrufe stattgefunden. Seitdem konnten bisher insgesamt 186 Anträge mit einer Zuschusssumme von 7,4 Mio. Euro bewilligt werden, was mit einer Gesamtinvestition in Höhe von über 18 Mio. Euro im ländlichen Raum einhergeht, denn „natürlich kommt zu jeder Bewilligung, die bis zu 45 Prozent der Investitionskosten bezuschusst, noch die Eigenmittel der Betriebe hinzu, sodass das Programm auch eine erhebliche Stärkung des regionalen Handwerks und der regionalen Wirtschaft zur Folge hat“, erklärte Hinz.
Der Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gastronomieverbandes (DEHOGA) in Hessen, Oliver Kasties, weist auf die großen Herausforderungen für gastgewerbliche Immobilien hin: „Wenn diese durch Förderprogramme begünstigt werden, kommt das auch potentiellen Nachfolgern und Nachfolgerinnen zugute“, so Kasties. Das Förderprogramm trage dazu bei, „insbesondere, Gastronomiebetriebe abseits der urbanen Räume bei dringend erforderlichen Investitionen zu unterstützen, damit die vorhandenen Angebote aktuelle Anforderungen an Aufenthaltsqualität sowie Serviceangebot erfüllen können“, so Kasties weiter.