„Die Klimakrise ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, können wir es schaffen und den Klimawandel ausbremsen. Städte und Gemeinden nehmen dabei eine wichtige Rolle ein, denn sie setzen Klimaschutz ganz konkret vor Ort um. Mit der Klimarichtlinie fördern wir Städte und Gemeinden auf ihrem Weg zur Klimaneutralität. Ich freue mich, heute der Gemeinde Neuental einen Förderbescheid der Klimarichtlinie mit 160.000 Euro für ein Fahrradverleihsystem überreichen zu können“, sagte Umweltministerin Priska Hinz bei ihrem heutigen Besuch in Neuental.
Mit den Fördermitteln wird die Gemeinde 10 E-Bikes an zwei überdachte Stationen mit Ladesäule ihrer Bürgerschaft sowie Touristinnen und Touristen zum Ausleihen zur Verfügung stellen. Um den Ferienpark Neuenhainer See an den ÖPNV anzuschließen, soll eine Station am Bahnhof in Neuental-Zimmersrode (4,3 km vom Neuenhainer See entfernt) und die andere direkt am Ferienpark stationiert werden. Mit dem Pedelec-Sharing-Angebot trägt die Gemeinde zu einer klimaangepassten und modernen Mobilität im ländlichen Raum bei. Die E-Bikes sollen zukünftig online über die einheitlich im Schwalm-Eder-Kreis zur Anwendung kommende Buchungsplattform RegioMobil buchbar sein. Neuental erhält dafür eine Förderquote von 100 Prozent, da die Gemeinde seit 2018 Mitglied im Bündnis der Klima-Kommunen ist.
In den Jahren 2021 und 2022 stellt das Land zusätzlich 4 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen für Klimamaßnahmen den Kommunen zur Verfügung. Mit diesen Mitteln wird die Förderung über die Klima-Richtlinie aufgestockt. Insgesamt stehen jährlich 7,5 Millionen Euro bereit. Klima-Kommunen erhalten eine 100-Prozent-Förderung und bis zu 400.000 Euro für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, alle anderen Kommunen erhalten eine 80-Prozent-Förderung. Die Nachfrage des bestehenden Förderangebotes ist seit Einführung der Klimarichtlinie in 2016 von 4 Bewilligungen auf 70 Projekte mit über 5,3 Millionen Euro Fördermittel im Jahr 2020 deutlich gestiegen. Von 2016 bis 2020 konnten insgesamt 162 kommunale Vorhaben mit einem Fördervolumen von über 13 Millionen Euro bewilligt werden. In der ersten Jahreshälfte 2021 wurden bereits über 2,4 Millionen Euro für 31 Projekte bewilligt, davon 30 in Klima-Kommunen. Auch die Bedeutung von Maßnahmen zur Klimaanpassung wie beispielsweise Studien und Analysen zum Gefährdungspotential durch Starkregenereignisse ist deutlich gestiegen. Waren es im Zeitraum 2017 bis 2020 jährlich 1 bis 2 Anträge liegt die Anzahl im ersten Halbjahr 2021 bereits bei 11 bewilligten Maßnahmen.
Aktuell sind bereits 295 Kommunen im Bündnis der Klima-Kommunen vertreten, was rund ¾ aller hessischen Kommunen entspricht. Dabei wird das Angebot für die Klima-Kommunen fortlaufend weiterentwickelt, zuletzt durch zusätzliches Personal für Beratung und Unterstützung der Kommunen bei der kommunalen Treibhausgas-Bilanzierung. Außerdem gibt es seit diesem Frühjahr als zusätzliches Angebot eine vorkonzipierte Photovoltaik-Kampagne, die Kommunen anpassen und zur Ansprache der Bevölkerung direkt verwenden können.
Über die kommunale Klimarichtlinie können Kommunen und kommunale Unternehmen eine Förderung für den Aufbau von Verleihsystemen mit (E-)Lastenfahrrädern oder (E-)Fahrräder erhalten. Gefördert werden kann auch die erforderliche Infrastruktur und Abstellanlagen.
Daneben können für den Einsatz in der kommunalen Verwaltung wie bspw. für Transportfahrten auf Baubetriebshöfen und innerkommunale Dienstfahrten der Beschäftigten entsprechende Fahrräder gefördert werden. Seit Einführung dieser Förderoption über die kommunale Klimarichtlinie in 2019 wurden bisher bereits über 12 kommunale Projekte finanziell unterstützt.