Priska Hinz

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Umweltministerium fördert Dachbegrünung und Verschattung des EAD-Verwaltungsgebäudes in Darmstadt

„In Zeiten der Klimakrise ist es notwendig neben Maßnahmen zum Klimaschutz auch Projekte zur Klimaanpassung umzusetzen. Hierzu zählen beispielsweise Entsiegelungs- und Verschattungsmaßnahmen sowie Dachbegrünungen. Diese Maßnahmen werden immer dringlicher, beispielsweise um Regenwasser zu speichern und besser zu versickern oder auch um überhitzte Gebäude und ein belastendes Raumklima in Sommermonaten zu vermeiden. Ich freue mich heute einen Förderbescheid im Rahmen der kommunalen Klimarichtlinie über 122.000 Euro für die Dachbegrünung des Verwaltungshauptgebäudes des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) zu überreichen“, sagte Umweltministerin Priska Hinz in Darmstadt.

Auf einem großen Teil der Fläche wird ein Gründach angelegt. Im Anschluss sollen dann außerdem mehrere Photovoltaik-Module installiert werden. „Damit wird zum einen CO2 eingespart und zum anderen das Raumklima des Gebäudes verbessert“, erklärte die Ministerin. „Mit der Dachbegrünung kann außerdem Regenwasser auf diesen Flächen langsamer verdunsten und wird von den Pflanzen aufgenommen. Es ist zudem möglich, dass sich in der Aufschüttung neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere entwickeln.“ Um zukünftig das Aufheizen der Räume in dem Gebäude während der Sommermonate zu reduzieren werden außerdem einige der Fensterfronten des Verwaltungshauptgebäudes, der Produktionsküche und der Büroräume der Werkstatt mit außenliegendem Sonnenschutz ausgestattet.

Bereits 2017 erhielt die Stadt Darmstadt für die Begrünung bzw. naturnahe Umgestaltung des EAD Betriebsgeländes Fördermittel in Höhe von 146.000 EUR aus Mitteln der kommunalen Klimarichtlinie. Mit der Förderung wurde das Betriebsgelände durch die Anpflanzung von geeigneten Blühpflanzen, Stauden und Sträuchern naturnah und klimaangepasst umgestaltet und auch ein kleiner Naturteich und Wildblumenhügel angelegt. Durch die Realisierung des beschriebenen Fördervorhabens wurde gegenüber der bisherigen Situation eine deutliche Verbesserung bei der Oberflächenentsiegelung (Regenwasserversickerung), Vermeidung von Überhitzungszonen durch die Verbesserung des Mikroklimas sowie die Aufwertung von Biotopen für Pflanzen und Kleinstlebewesen (Insekten, Vögel, Reptilien) erreicht.

Hintergrund

Mit der Klimarichtlinie fördert das Hessische Umweltministerium seit 2016 neben Klimaschutzmaßnahmen auch Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen. Mit diesem Förderangebot werden Kommunen beispielsweise bei der Entsiegelung, Begrünung und Beschattung öffentlicher Flächen wie Schulhöfen, Kindergärten und Dorfplätzen vom Land finanziell unterstützt. Auch Dachbegrünungen öffentlicher Gebäude und die Schaffung von innerörtlichen Wasserflächen können hierüber finanziert werden.

Außerdem können Öffentlichkeitsarbeit, Bildungs- und Informationsinitiativen im Klimabereich sowie die Beteiligung an Wettbewerben finanziell unterstützt werden. Kommunen und kommunale Unternehmen können hierüber Fördermittel u. a. zur Umsetzung ihrer Klimaschutzpläne beantragen. Von 2016 bis 2021 konnten insgesamt 230 kommunale Vorhaben mit einem Fördervolumen von über 18 Millionen Euro bewilligt werden. Maßnahmen von Klima-Kommunen und für Kommunen mit Windenergieanlagen werden mit 100 Prozent gefördert. Bisher waren es 90 Prozent Förderung.

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