„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz der Bundesregierung hat spürbar Bewegung in der Klimafrage ausgelöst. So kommt es, dass wir nur wenige Wochen danach heute im Bundesrat über ein neues Klimaschutzgesetz abstimmen. Es ist folgerichtig die Ziele 2030 zu verschärfen, 2040 festzulegen und die Klimaneutralität auf 2045 vorzuziehen. Was dem Vorschlag der Bundesregierung jedoch fehlt, sind konkrete Maßnahmen mit denen die gesteckten Ziele auch erreicht werden können! Die Bremse für den Ausbau der erneuerbaren Energien, für Windenergie und Photovoltaik muss endlich gelöst werden. Es muss klar sein, welchen Schub wir für die Verkehrswende bekommen und wie der Umstieg von Benzinern auf E-Autos bis 2030 gelingen kann. Der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen muss beschleunigt und für die CO2-Bepreisung müssen ambitioniertere Schritte ergriffen werden. Hessen arbeiten derzeit an der Weiterentwicklung des Klimaschutzplans für die Zeit nach 2025 und hat zusätzlich ein Mehr-Klimaschutz-Programm auf den Weg gebracht. Auf Basis der vom Bund vorgesehenen Anpassungen und Maßnahmen können wir als Länder unsere Ziele und Maßnahmen nachsteuern. Wir erwarten eine Gesamtagenda des Bundes. Das Gesetz allein wird nicht reichen die gesamtstaatlichen Ziele zu erreichen“, sagte Hessens Umweltministerin Priska Hinz heute im Bundesrat. Das Gesetz wird nun erneut dem Bundestag vorgelegt und soll im Juni final im Bundesrat beschlossen werden.
Hessen setzt schärfere Regeln gegen den illegalen Handel mit fluorierten Treibhausgasen durch
Heute wurde vom Bundesrat außerdem die Änderung des Chemikaliengesetzes beschlossen. Umweltministerin Priska Hinz erklärte dazu: „Das ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und der richtige Schritt, um endlich den illegalen Handel mit fluorierten Treibhausgasen zu stoppen. Wir haben lange dafür gekämpft, dass die Bundesregierung hier aktiv wird. Schon 2019 hatte Hessen einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Das Gesetz, das Anfang Mai vom Bundestag verabschiedet und heute durch den Bundesrat bestätigt wurde, orientiert sich klar an unserem damaligen Entwurf. Für den Klimaschutz lohnt es sich auf jeden Fall, hier richtig anzupacken: Europaweit könnte bis 2030 umgerechnet der gesamte deutsche CO₂-Ausstoß von zwei Jahren eingespart werden, wenn die europäische F-Gase-Verordnung endlich wirksam vollzogen wird.“ Der illegale Handel mit den meist als Kältemittel eingesetzten fluorierten Treibhausgasen schädigt das Klima erheblich. Mit der europäischen F-Gase-Verordnung gibt es seit 2014 ein Instrument, um den Verbrauch fluorierter Klimagase (F-Gase) zu reduzieren, indem die in der EU verfügbare Menge der Gase durch eine Quotenregelung schrittweise zurückgefahren werden muss. Diese Quote half bisher aber nicht, da viele Millionen Tonnen an CO2-Äquivalenten illegal importiert wurden. Bisher konnten die Behörden keinen Nachweis über die Herkunft der im Binnenmarkt gehandelten fluorierten Treibhausgase einfordern, da die gesetzlichen Grundlagen fehlten. Mit dem nun verabschiedeten Gesetzt ändert sich das: Es wurde eine Ermächtigungsgrundlage für die Vollzugsbehörden geschaffen.