Auszeichnungen des Ministeriums

Das hessische Landwirtschaftsministerium vergibt mehrere Auszeichnungen um den persönlichen Einsatz von Bürgerinnen und Bürgern zu würdigen.

Die Ehrenplaketten für besondere Verdienste um Landwirtschaft, Forsten und Naturwerden in drei Stufen vergeben: Gold, Silber und Bronze. Mit der Verleihung der Ehrenplaketten werden zugleich Anstecknadeln und Urkunden übergeben.

Der Willy-Bauer-Preis wird für besondere Verdienste um die Erhaltung der Natur verliehen. Das Ministerium setzt damit das Lebenswerk des 1990 verstorbenen langjährigen Vorsitzenden der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. sowie des Landesnaturschutzbeirats Hessen fort. Der Preis kann mit einem Geldpreis verbunden werden.

Auszeichnungen für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Landwirtschaft werden als Ehrenplaketten, Staatsmedaillen und Preismünzen vorgenommen, die jeweils in Gold, Silber oder Bronze vergeben werden.

Staatsehrenpreisewerden zum einen für besondere Leistungen in der organisierten Tierzucht und für Lebensraumgestaltung vergeben.

Urkundenverleiht das Ministerium für besondere Leistungen in Molkereibetrieben, für besondere Leistungen im Leistungspflügen und für besondere Leistungen im Bereich der Nachwachsenden Rohstoffe.

Staatsmedaillen in Silber und Bronze und Preismünzen in Gold, Silber und Bronze gibt es für besondere Leistungen im Acker-, Pflanzen-, Garten- und Weinbau.

Jährlich wird die Hessische Landeswein- und -sektprämierung durchgeführt.

Zur Förderung des Tierschutzes werden der Hessische TierschutzpreisÖffnet sich in einem neuen Fenster und der Hessische Tierschutz-SchulpreisÖffnet sich in einem neuen Fenster vergeben.

Auszeichnungen

Zur Anerkennung und Würdigung besonderer Verdienste und Leistungen um Landwirtschaft, Forsten und Natur werden Ehrenplaketten in drei Stufen vergeben: Gold, Silber und Bronze. Mit der Verleihung der Ehrenplaketten werden zugleich Anstecknadeln und Urkunden übergeben.

Die Ehrenplakette besteht aus einer runden Metallplatte. Sie wird in Gold-, Silber- und Bronzelegierung verliehen. Die Vorderseite zeigt den hessischen Löwen. Die Umschrift lautet: "Land Hessen".

Die Rückseite ist mit der blockartig angeordneten Aufschrift "Ehrenplakette für besondere Verdienste" versehen. Innerhalb des erhabenen Randes sind oben Ähren und unten Eichenlaub dargestellt.

Bei der Verleihung der Ehrenplaketten werden zugleich Anstecknadeln und Urkunden übergeben.

Vergabe von Ehrenplaketten

Die Vergabe von Ehrenplaketten erfolgt nach folgenden Kriterien:

1. Im Acker- und Pflanzenbau

Ehrenplaketten werden an die Inhaber oder Inhaberinnen von Saatbaubetrieben, in denen erfolgreiche Saatgutvermehrung zur Anerkennung in ununterbrochener Folge durchgeführt wurde

  • bei mehr als 25 Jahren eine Ehrenplakette in Bronze
  • bei mehr als 50 Jahren eine Ehrenplakette in Silber
  • bei mehr als 75 Jahren eine Ehrenplakette in Gold

2. Im Gartenbau

Ehrenplaketten in Gold, Silber und Bronze werden für die besten Leistungen in der Produktion, Verarbeitung und Vermarktung, bei Veranstaltungen des Gartenbaues auf Landes- und Bundesgartenschauen verliehen.

3. Im Weinbau

Ehrenplaketten für die besten Leistungen bei Landesweinprämierungen werden nach der Richtlinie für die Durchführung der Landeswein- und Sektprämierung in der jeweils gültigen Fassung verliehen.

4. In der Tierzucht und Tierhaltung

a) für die beste züchterische Leistung bei Tierschauen auf Landesebene von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen:

  • mit mindestens 50 Tieren einer Tierart eine Ehrenplakette in Bronze
  • mit mindestens 100 bis 150 Tieren einer Tierart je eine Ehrenplakette in Bronze und in Silber
  • mit 150 und mehr Tieren einer Tierart je eine Ehrenplakette in Bronze, Silber und Gold

b) für besondere züchterische Leistungen bei Landesverbandsschauen von Geflügel und Kaninchen:

  • mit mindestens 2.000 Tieren einer Tierart eine Ehrenplakette in Bronze
  • mit 3.000 bis 4.000 Tieren einer Tierart je eine Ehrenplakette in Bronze und Silber
  • mit 4.000 und mehr Tieren je eine Ehrenplakette in Bronze, Silber und Gold

Anträge auf Verleihung sind an das für Landwirtschaft zuständige Ministerium zu richten und müssen spätestens vier Wochen vor dem Aushändigungstermin vorliegen.

Staatsehrenpreise werden zum einen für besondere Leistungen in der organisierten Tierzucht und für Lebensraumgestaltung vergeben.

Staatsehrenpreis für besondere Leistungen in der Tierzucht

Der Staatsehrenpreis besteht aus einem Zinnteller mit der Beschriftung "Land Hessen - Staatsehrenpreis mit der entsprechenden Jahreszahl". Hierzu wird eine Urkunde verliehen.

Staatsehrenpreis für Lebensraumgestaltung

Er besteht aus einem künstlerisch gestalteten Holzprodukt auf dem ein Messingschild befestigt ist mit der Beschriftung: "Staatsehrenpreis für Lebensraumgestaltung". Von der Beschriftung umrahmt wird die Jahreszahl der Verleihung eingraviert.

Urkunden verleiht das Ministerium für besondere Leistungen in Molkereibetrieben, für besondere Leistungen im Leistungspflügen und für besondere Leistungen im Bereich der Nachwachsenden Rohstoffe.

Urkunden für besondere Leistungen von Molkereibetrieben

Ausgezeichnet werden Molkereibetriebe, die aufgrund des Ergebnisses amtlicher Qualitätsprüfungen der Molkereierzeugnisse oder Erzeugnisgruppen als Landesbeste ermittelt wurden.

Urkunden für besondere Leistungen im Leistungspflügen

Ausgezeichnet werden Jugendliche und Mannschaften, die aufgrund des Wettbewerbs im Leistungspflügen als Landesbeste ermittelt wurden. Die Urkunden können mit Geldpreisen verbunden werden.

Urkunden für besondere Leistungen im Bereich Nachwachsende Rohstoffe

Ausgezeichnet werden Landwirte und Zusammenschlüsse von Landwirten, die durch ihre Arbeit neue Absatz- und Nutzungsmöglichkeiten im Bereich der Nachwachsenden Rohstoffe erschließen und im Hinblick auf das Engagement und die Motivation in diesem Bereich Vorbildfunktion erfüllen.

Der Georg-Ludwig-Hartig-Preis wird seit 1990 zumeist alle zwei Jahre von der Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung verliehen. Er ist mit 5.000 Euro (zuvor 10.000 DM) dotiert. Mit dem Preis sollen – in Erinnerung an den „forstlichen Klassiker“ Georg Ludwig Hartig – Persönlichkeiten eine Würdigung erfahren, die sich durch hervorragende Beiträge zur Förderung der Forstwirtschaft, der Forstwissenschaften oder verwandter Disziplinen im Sinne der Nachhaltigkeit verdient gemacht haben.

1987 wurde auf Initiative der Hessischen Landesforstverwaltung die Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung ins Leben gerufen. Die Stiftung fördert Persönlichkeiten, die sich durch hervorragende Beiträge zur Förderung der Forstwirtschaft, der Forstwissenschaften oder verwandter Disziplinen im Sinne der Nachhaltigkeit verdient gemacht haben, mit dem "Georg-Ludwig-Hartig-Preis". Sie unterstützt die Arbeiten forstlicher Nachwuchskräfte, die im Sinne des Nachhaltigkeitsgedankens tätig sind. Gefördert wurden bisher über 100 wissenschaftliche Arbeiten mit Zuwendungen von insgesamt über 100.000 Euro. Die Stiftung fördert auch Studienaufenthalte von Forstleuten aus anderen Ländern in Hessen, damit diese die Umsetzung der Nachhaltsidee kennenlernen und in das Heimatland übertragen können. Hierdurch soll ein Beitrag geleistet werden, der weiteren Zerstörung der Wälder entgegenzuwirken. Mit derselben Zielsetzung können wissenschaftliche Fachkongresse veranstaltet und Beratungen in diesen Ländern vorgenommen werden.

Bisherige Preisträger

  • 1990: Hans Lamprecht
  • 1991: Hartmut Petri
  • 1991: August Henne
  • 1993: Michail Prodan
  • 1995: Albert Richter
  • 1997: Winfried Duffner
  • 1999: Patric Joyce
  • 1999: Osman Kahveci
  • 2001: Siegfried Palmer
  • 2003: Kurt Kehr
  • 2007: Hermann Ilaender
  • 2009: Hans-Joachim Weimann
  • 2011: Wittekind Prinz zu Waldeck und Pyrmont

Der Willy-Bauer-Preis wird für besondere Verdienste um die Erhaltung der Natur verliehen. Er ist die höchste Auszeichnung im hessischen Naturschutz.

Der Willy-Bauer-Preis ehrt das Lebenswerk des 1990 verstorbenen langjährigen Vorsitzenden der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz sowie des Landesnaturschutzbeirates Hessen. Der Preis wurde am 14. Mai 1992 durch Staatsminister Jörg Jordan, Hessisches Ministerium für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz gestiftet. Er wird durch die jeweilige Ministerin oder den jeweiligen Minister verliehen. Vorschläge für den Preis kann jeder einreichen. Der Willy-Bauer-Preis wird in Form einer Urkunde vergeben. Der Preis dient der Anerkennung und Würdigung besonderer Verdienste und Leistungen um den Naturschutz. Bislang wurde der Willy-Bauer-Preis fünf Mal vergeben und zwar jedes Mal verbunden mit einem Geldpreis von anfänglich 10.000 DM, nunmehr 5.000 Euro.

Bei den bisherigen Preisträgern handelte es sich um:

  • 1992: Reinhard Sander (BUND Hessen)
  • 1997: Otto Diehl (NABU)
  • 2002: Hartmut Schulz (Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen)
  • 2011: Prof. Hans-Peter Goerlich (HGON)
  • 2013: Ernst Böhm
  • 2023: Jörg Nitsch

Mit dem Hessischen Tierschutzpreis soll das ehrenamtliche Engagement von hessischen Bürgerinnen und Bürgern oder hessischen Organisationen für den Tierschutz gewürdigt und ermutigt werden. Mit der Auszeichnung werden besondere Leistungen herausgehoben und öffentlich anerkannt. Der Hessische Tierschutzpreis wird von der Hessischen Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vergeben. Er ist mit 7.000 Euro dotiert. Der Preis kann geteilt werden.

Vorschlagsberechtigt sind alle hessischen Bürgerinnen und Bürger, in Hessen vertretene Tierschutzorganisationen sowie die Staatlichen Ämter für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen in Hessen.

Vorgeschlagen werden können in Hessen ansässige Bürgerinnen und Bürger oder in Hessen vertretene Organisationen, die besondere ehrenamtliche Leistungen für den Tierschutz auf folgenden Gebieten erbracht haben:

  • Schutz/Betreuung frei lebender herrenloser Tiere
  • Artgerechte Tierhaltung in Tierheimen
  • Praktische Hilfe für in Not geratene Tiere
  • Einsatz für einen besseren Umgang von Menschen mit Tieren
  • Bemerkenswerte Öffentlichkeitsarbeit für Tierschutz
  • Sonstige Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes.

Eine Teilnahme von Personen und Organisationen, die ihre Tätigkeiten im Ausland ausüben, ist nicht zulässig. Ferner ausgeschlossen sind Personen und Organisationen, die für die Erbringung der Leistung Landesmittel erhalten haben.

Die Hessische Landesregierung hat erstmals im Jahr 2009 einen Schulpreis für den Tierschutz ausgeschrieben.

Ziel ist es, dass sich Lehrer und Schüler verstärkt mit dem Verhältnis von Mensch zu Tier beschäftigen. Außerdem sollen die Schulkassen dazu ermutigt werden, sich der vielfältigen und komplexen Fragestellungen des Tierschutzes anzunehmen. Sie sollen sich mit der artgerechten Haltung sowie dem richtigen Umgang mit Tieren auseinandersetzen und das Thema künstlerisch umsetzen.

Teilnehmen können Klassen aller allgemeinbildenden Schulen in Hessen. Berechtigt zur Teilnahme sind auch Schulklassen, die bereits im Jahr der Ausschreibung entsprechende Projekte zum Tierschutz ausgearbeitet haben und die erforderlichen Kriterien erfüllen.

Der Preis wird alle 2 Jahre vergeben und ist mit insgesamt 7.000 Euro dotiert und kann geteilt vergeben werden. Über die Vergabe entscheidet eine fachkundige Jury.

Mit dem Hessischen Preis für landwirtschaftliche Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter (Betriebe mit Nutztierhaltung) sollen in Hessen ansässige Betriebe (Unternehmen) im Haupt- bzw. Nebenerwerb ausgezeichnet werden, deren Haltungssysteme oder Managementmaßnahmen nachhaltig, vorbildlich und praxisnah zur Verbesserung des Tierschutzes beitragen bzw. auf andere landwirtschaftliche Betriebe mit Nutztierhaltung übertragbar sind. Es kann sich z. B. um technische, bauliche oder Managementmaßnahmen handeln.

Der Preis wird alle 2 Jahre vergeben und ist mit 10.000 € dotiert und kann auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden.

Schlagworte zum Thema