Bei Bau- und Abbrucharbeiten fällt eine Vielzahl von Abfällen an, wie mineralische Abfälle z.B. Ziegel, Beton, Mauerwerk, Asphaltdecken und weitere Fraktionen wie Holz, Glas, verschiedene Metalle, Kunststoffe und Dämmmaterial. Nach der Gewerbeabfallverordnung haben Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen diese, soweit sie getrennt anfallen, im Regelfall getrennt zu halten, zu lagern, einzusammeln, zu befördern und einer Verwertung zuzuführen. In den meisten Fällen ist dies auch aus wirtschaftlichen Gründen empfehlenswert, da die Kosten für die Entsorgung gemischter Abfälle stark gestiegen sind.
Massenabfälle
Bau- und Abbruchabfälle
Bestimmte Abfälle müssen immer getrennt gesammelt werden. So dürfen Abfälle, die mit gefährlichen Inhaltsstoffen (z. B. Asbest, Teer) verunreinigt sind, nicht mit Abfällen vermischt werden, die keine gefährlichen Eigenschaften besitzen. Werden diese Gesichtspunkte berücksichtigt, können Verzögerungen im Bau- oder Abbruchablauf vermieden und Kosten gespart werden.
Baustoffrecycling und Ressourcenschutz
Nach der bundesweiten Abfallstatistik sind „Mineralische Abfälle“ mit einem jährlichen Aufkommen von mehr als 220 Mio. Tonnen die mit Abstand größte Abfallfraktion. Den überwiegenden Teil dieser Stoffe bilden die Bau- und Abbruchabfälle. Zwar werden hiervon schon über 90 % einer stofflichen Verwertung zugeführt, es werden dabei aber nur 10 bis 15 % des Baustoffbedarfs durch Recyclingbaustoffe (RC-Baustoffe) gedeckt. Der größte Teil dieser Abfälle wird bei anderen Verwertungsmaßnahmen, wie der Verfüllung von Abgrabungen (über 50 %) und im Tief-, Deponie- und Landschaftsbau, eingesetzt. Ziel einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft muss es sein, Abfälle einer möglichst hochwertigen Verwertung, wie der Bauschuttaufbereitung und dem anschließenden Einsatz als RC-Baustoff, zuzuführen. Neben qualifizierten Gesteinskörnungen kann hierbei Beton unter der Verwendung von Recyclingmaterialien (R-Beton) eine besondere Bedeutung annehmen.
Im Jahr 2016 sind in Hessen rund 15,3 Mio. Tonnen Bau- und Abbruchabfall angefallen. Davon wurden fast 4,4 Mio. Tonnen einer Bauschuttaufbereitung zugeführt, die den ersten Schritt in der Behandlungskette einer hochwertigen Verwertung darstellt. Diese Menge könnte bei entsprechender Nachfrage nach Recyclingbaustoffen deutlich gesteigert werden. Damit würden natürliche Ressourcen und begrenzter Deponieraum geschont.
Die mangelnde Nachfrage nach Recyclingbaustoffen beruht nicht selten auf Vorbehalten, die bewirken, dass Recyclingbaustoffe bei Ausschreibungen nicht berücksichtigt werden. Um diese Vorbehalte abzubauen, wirbt das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gemeinsam mit den Verbänden der Bauwirtschaft bei Informationsveranstaltungen für den Einsatz von Recyclingbaustoffen. Bestehende Verwertungshemmnisse sollten identifiziert, Vorbehalte ausgeräumt und damit die Ziele der Kreislaufwirtschaft erreicht werden. Möglich ist der Einsatz in allen Baubereichen (Hochbau, Straßenbau und Tiefbau). Damit RC-Baustoffe eingesetzt werden, sind sie bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen zu berücksichtigen. Die öffentliche Hand als Bauträger kommt nur so der ihr gesetzlich vorgegebenen Vorbildfunktion nach.
Initiative für Baustoffrecycling 2023
Die Hessische Landesregierung baut ihre Vorbildrolle im Klima- und Ressourcenschutz weiter aus. Drei Ministerien, das Umwelt-, das Wirtschafts- und das Finanzressort, haben sich für eine Hessische Initiative für Baustoffrecycling zusammengeschlossen. Die Initiative hat das Ziel, den Einsatz von Recyclingbaustoffen zu stärken und eine Kreislaufführung von Rohstoffen zu unterstützen. Mit Baustoffrecycling wird der Eingriff in den Naturhaushalt für die Gewinnung von Baustoffen ebenso vermindert, wie der Bedarf an Deponieraum. Beides ist in Hessen begrenzt. Langfristig werden hohe Kosten für die Erschließung und den Betrieb von Deponien gespart. Zudem verursacht der konventionelle Neubau hohe Treibhausgasemissionen.
Einstufung von Bau- und Abbruchabfällen
Die Abfalleinstufung erfolgt durch den Abfallerzeuger. Die zuständigen Abfallbehörden und beauftragte Abfallentsorger können hierbei unterstützen. Bei der Abfalleinstufung werden die entstandenen Bauabfälle möglichst sortenrein erfasst und bewertet. Über die Abfallbezeichnung und den zugehörigen sechsstelligen Abfallschlüssel, ggf. unter Betrachtung einer vorherigen Deklarationsanalyse, wird erkennbar, ob es sich um einen gefährlichen oder einen nicht gefährlichen Abfall handelt.
Entsorgung
Entsprechend der vorgenommenen Abfalleinstufung sind die Entsorgungswege für die Bau- und Abbruchabfälle zu wählen. Dies wird durch die stoffliche Trennung erleichtert. Dabei ist zu beachten, dass Bau- und Abbruchabfälle vorrangig zu verwerten sind. Nur wenn keine Verwertungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, sind sie zu beseitigen.
Bau- und Abbruchabfälle können auf unterschiedliche Art und Weise verwertet werden. Als Beispiel sind die Schrottverwertung, die Herstellung von Sekundärbaustoffen und die Nutzung von Holz als Werkstoff oder Energieträger zu nennen.
Überarbeitetes Merkblatt der Regierungspräsidien "Entsorgung von Bauabfällen"
Das Baumerkblatt der hessischen Regierungspräsidien vom Dezember 2015 wurde im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen und die Erfahrungen aus dem Vollzug der Abfallbehörden überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Anpassungen des Baumerkblattes an die neue Gewerbeabfallverordnung, die Beurteilung von Schwermetallgehalten zur Abfalleinstufung und die Regelungen für HBCD-haltige Dämmstoffe. Es wurde mit dem Stand 01. September 2018 veröffentlicht.
Das Merkblatt soll Bauherrn, Bauleitern, Abbruchunternehmen, Ingenieurbüros und sonstigen Planern in Hessen als Leitfaden für eine ordnungsgemäße Abfalleinstufung, Beprobung, Trennung, Verwertung und Beseitigung von Bauabfällen dienen.