Bauschutt auf einer aufgerissenen Straße

Bau- und Abbruchabfälle

Baustoffrecycling ist ein wichtiger Bestandteil des Ressourcenschutzes.

Werden Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt, Gebäude abgerissen oder Neubauten errichtet, fällt eine Vielzahl verschiedener Abfälle an. Das Spektrum reicht von mineralischen Abfällen wie Ziegel, Beton, Mauerwerk, Asphaltdecken über weitere Fraktionen wie Holz, Glas, verschiedene Metalle, Kunststoffe und Dämmmaterial. Aufgrund der Menge an Bautätigkeiten in Deutschland machen die Bau- und Abbruchabfälle bei den mineralischen Abfällen den größten Abfallstrom aus.

Obwohl bereits über 90 % der Bau- und Abbruchabfälle einer stofflichen Verwertung zugeführt werden, werden dabei gleichzeitig aber nur 10 bis 15 % des Baustoffbedarfs durch Recyclingbaustoffe (RC-Baustoffe) gedeckt (ca. 3,6 Mio. Tonnen). Der größte Teil der mineralischen Bau- und Abbruchabfälle wird bei anderen Verwertungsmaßnahmen, wie der Verfüllung von Abgrabungen (über 50 %) eingesetzt.

Die großen Abfallmengen und das Recyclingpotenzial der mineralischen Abfälle zeigen die Wichtigkeit, sich in diesem Bereich in besonderem Maße für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft einzusetzen. Ziel einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft muss es sein, Abfälle einer möglichst hochwertigen Verwertung, bspw. als Baustoff oder Zuschlagstoff im Hochbau nach einer Aufbereitung in einer Bauschuttrecyclinganlage, zuzuführen. 
Mit Baustoffrecycling wird der Eingriff in den Naturhaushalt für die Gewinnung von Baustoffen ebenso vermindert, wie der Bedarf an Deponieraum. Beides ist in Hessen kostbar und begrenzt. Zusätzlich werden Treibhausgasemissionen und Kosten für die Erschließung und den Betrieb von Deponien gespart. 
Der konventionelle Neubau ist nicht nur extrem ressourcenintensiv, er ist ebenso für einen erheblichen Teil der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Die Herstellung, der Transport und der Einbau von Primärbaustoffen verbrauchen enorme Mengen an Energie, was zu hohen CO₂-Emissionen führt. Durch eine gesteigerte Substitution der Primärbaustoffe durch Sekundärbaustoffe, also den Einsatz von Recycling-Materialien wie z.B. Beton, Ziegel, Bauschutt und Boden, lassen sich diese Emissionen deutlich senken.

Im Sinne der Kreislaufwirtschaft aktiv

Im Folgenden finden Sie Informationen zu einzelnen Bereichen, in denen das HMLU mit dem Ziel einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft als integraler Bestandteil des Ressourcenschutzes aktiv ist. Eine direkte Übersicht über alle veröffentlichten Dokumente finden Sie im Download-Bereich.Öffnet sich in einem neuen Fenster
 

Schaffung einer Basis zum einheitlichen Vollzug

Durch Klarstellungen und Informationen wird der einheitliche Vollzug in Hessen sichergestellt und gleichzeitig den Akteuren vor Ort wichtige Informationen an die Hand gegeben. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand und trägt damit zur Kosteneinsparung bei.

Einer der ersten Schritte bei der Umsetzung von Bauprojekten ist häufig die Bewegung von Bodenmaterial. Hier muss frühzeitig geklärt sein, wie mit diesem umgegangen werden soll. Oft ist bislang jedoch nicht abschließend bekannt, welche Möglichkeiten bestehen und was dabei zu beachten ist. 
Im Sinne der Entbürokratisierung und der Einsparung von Kosten bei Bauprojekten sind die Kenntnisse über die abfall- und immissionsschutzrechtlichen Hintergrundinformationen und die Einsatz- und Entsorgungsmöglichkeiten wichtig. 
Um dies sicherzustellen hat das HMLU eine Handlungshilfe zum Umgang mit Bodenaushub bei Bauvorhaben in Hessen erstellt. 
Die Handlungshilfe zeigt die Rahmenbedingungen klar gegliedert auf und unterstützt damit alle Akteure bei der Planung und Umsetzung von Bauprojekten. Hessen nutzt dabei konsequent vorhandene Handlungsspielräume, um Bauherren und Bauträgern die nötige Flexibilität bei der Lagerung und Verwertung zu geben. 

Die Handlungshilfe zum Umgang mit Bodenaushub bei Bauvorhaben in Hessen finden Sie hier.
 

Um eine ordnungsgemäße Abfalleinstufung, Beprobung, Trennung, Verwertung und Beseitigung von Bauabfällen sicherzustellen, ist durch die Regierungspräsidien unter Mitwirkung des HMLU ein Merkblatt erarbeitet worden. 
Das Merkblatt soll Bauherrn, Bauleitern, Abbruchunternehmen, Ingenieurbüros und sonstigen Planern in Hessen als Hilfestellung dienen.
Das Baumerkblatt der hessischen Regierungspräsidien vom Dezember 2015 wurde letztmalig im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen und die Erfahrungen aus dem Vollzug der Abfallbehörden überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Anpassungen des Baumerkblattes an die neue Gewerbeabfallverordnung, die Beurteilung von Schwermetallgehalten zur Abfalleinstufung und die Regelungen für HBCD-haltige Dämmstoffe. Es wurde mit dem Stand 1. September 2018 veröffentlicht.

Das Merkblatt Entsorgung von Bauabfällen finden Sie hier.
 

Mit Einführung der Ersatzbaustoffverordnung sollten die Ziele der Kreislaufwirtschaft für den Bereich des Tiefbaus gefördert und ein signifikanter Beitrag zur Förderung des Recyclings und zur Schonung von natürlichen Ressourcen geleistet werden. 
Obwohl mit der am 1. August 2023 in Kraft getretenen Verordnung bundeseinheitliche Regelungen für die Herstellung, die Untersuchung und den Einbau von Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken eingeführt wurden, bedarf es der Beantwortung von Zweifelsfragen und Unklarheiten. Hier ist das HMLU Ansprechpartner auch für die nachgeordneten Behörden. 
Um den bundeseinheitlichen Vollzug zu unterstützen, arbeitet das HMLU außerdem in dem bundesweiten Ad hoc-Ausschuss der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) mit, der Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung veröffentlicht (letztmalig am 13.05.2025, FAQ Version 3). 
Den Link zu den Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, Version 3, finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster
Eine in den FAQ erfolgte Klarstellung zu der Anwendung von Asphaltmischgut in der ErsatzbaustoffV wurde in Form eines Merkblatts veröffentlicht um diese wichtige Klarstellung den betroffenen Akteuren gesondert bekannt zu geben(s.u.).

Auch bei der Evaluierung der Ersatzbaustoffverordnung ist das HMLU eingebunden, um sicherzustellen, dass die hessische Sichtweise im Evaluierungsprozess berücksichtigt wird. 

Merkblatt zur Einstufung von mineralischen Abfällen in Bezug auf die Wassergefährdung in Aufbereitungsanlagen, in denen mineralische Ersatzbaustoffe hergestellt werden 

Mit Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung wurde eine Klarstellung bei der Lagerung und beim Umgang von MEB im Zusammenhang mit den derzeit gültigen Regelungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) notwendig.

Diese basiert zum einen auf der Einstufung von Gemischen als nicht wassergefährdend nach anderen Rechtsvorschriften, zum anderen auf dem Verweis auf die Einbauklassen Z 0 und Z 1.1 der Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft (LAGA) „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen – Technische Regeln“. Mit Inkrafttreten der ErsatzbaustoffV wurde jedoch die LAGA-Mitteilung 20 abgelöst.

Obwohl der Bundesrat 2023 bei seiner Befassung mit der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz eine Entschließung gefasst hat, dass in Folge des Inkrafttretens der Verordnung eine Anpassung der AwSV erforderlich ist, ist der Bundesgesetzgeber dieser Entschließung bisher nicht nachgekommen.

Um den Aufwand von Doppeluntersuchungen nach ErsatzbaustoffV und LAGA- Mitteilung 20 bei der Annahmekontrolle i.S. des § 3 der ErsatzbaustoffV zu minimieren hat Hessen daher in einem Erlass geregelt, welche MEB als nicht wassergefährdend anzusehen sind. Der Verweis in der AwSV auf die LAGA-Mitteilung 20 bleibt weiterhin gültig.

Das Merkblatt zu dem Erlass finden Sie hier.

Initiativen zur Förderung

Neben Klarstellungen und Informationen setzt sich das HMLU für die Stärkung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen ein. 

Gerade in der Bauwirtschaft ist es wichtig, dass mineralische Ersatzbaustoffe nicht nur als Abfall wahrgenommen werden. Häufig scheitert ihre Nutzung am Image oder an Unsicherheiten bei der Auslegung der rechtlichen Vorgaben. Da eine Regelung auf Bundesebene zu den Anforderungen an das Ende der Abfalleigenschaft in der vergangenen Legislaturperiode nicht verabschiedet wurde, hat Hessen die Initiative ergriffen und ein eigenes Merkblatt veröffentlicht.

Das neue Merkblatt schafft Klarheit: Werden die Qualitäts- und Einbaukriterien nach § 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz und Ersatzbaustoffverordnung eingehalten, kann ein Recycling-Baustoff direkt nach der Herstellung den Abfallstatus verlieren.

Das Merkblatt Anforderungen an das Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) gemäß § 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Die Zustimmung zu Recyclingbaustoffen seitens Wissenschaft, Wirtschaft und Bauherren ist zuletzt deutlich gestiegen. Der dennoch zurückhaltende Einsatz recycelter Baumaterialien lässt sich aktuell vor allem mit der fehlenden Ersatzbaustoffverordnung für den Hochbau, den Grenzen des Vergaberechts, der lückenhaften Ökobilanzierung von Gebäuden und Bauvorhaben und der noch nicht ausreichend sortenreinen Trennung und Aufbereitung von mineralischen Abbruchabfällen erklären. Um diese Hürden abzubauen, wirbt das HMLU gemeinsam mit den Verbänden der Bauwirtschaft u.a. bei Informationsveranstaltungen für den Einsatz von Recyclingbaustoffen. Bestehende Verwertungshemmnisse sollen weiter minimiert und damit die Ziele der Kreislaufwirtschaft erreicht werden. Möglich ist der Einsatz in allen Baubereichen (Hochbau, Straßenbau und Tiefbau). Damit RC-Baustoffe eingesetzt werden, sind sie bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen zu berücksichtigen. Die öffentliche Hand als Bauträger kommt nur so der ihr gesetzlich vorgegebenen Vorbildfunktion nach.

Um das Ziel, den Einsatz von Recyclingbaustoffen zu stärken und eine Kreislaufführung von Rohstoffen zu unterstützen, hat die Hessische Landesregierung daher ihre Vorbildrolle im Klima- und Ressourcenschutz weiter ausgebaut. Drei Ministerien, das Umwelt-, das Wirtschafts- und das Finanzressort, haben sich 2023 für eine Hessische Initiative für Baustoffrecycling zusammengeschlossen. 

Im Zuge der Klimaplanmaßnahme wird der Klimanutzen von Recyclingbaustoffen analysiert. Auf den Ergebnissen aufbauend wird der Aufbau einer Sekundärbaustoffbörse der Baustoffe mit dem größten Potenzial hinsichtlich des Ressourcenschutzes, der Schonung der Deponiekapazitäten und der Verringerung von THG- Emissionen geprüft und in die Wege geleitet.