Deponien sind Abfallbeseitigungsanlagen für die unbefristete Ablagerung von Abfällen. Je nach Schadstoffgehalt werden die Abfälle Deponieklassen zugeordnet, die einen unterschiedlichen Grad an Sicherheitsvorkehrungen aufweisen. Zuordnungswerte für den Schadstoffgehalt bestimmen, welcher Abfall auf welcher Deponieklasse abgelagert wird. Die Deponieklassen 0 bis III sind oberirdisch. Die Deponien der Klasse IV sind untertägig, d. h. unterirdisch im Salzgestein in einem bereits ausgebeuteten Bereich eines Bergwerks oder einer Kaverne angelegt.
Ablagerung von Abfällen
Deponien
Die DeponieverordnungÖffnet sich in einem neuen Fenster (DepV) vom 27. April 2009 regelt abschließend die Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung und Nachsorge von Deponien. Mit der Deponieverordnung wurden die bis dahin geltenden rechtlichen Regelungen aufgehoben, aber gleichwohl deren inhaltliche Änderungen des Deponierechts zum 1. Juni 2005 bestätigt. Seit diesem Zeitpunkt dürfen auf Deponien nur noch Abfälle abgelagert werden, die rechtlich unmittelbar verbindliche Zuordnungskriterien einhalten. Für Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfall ist seitdem im Regelfall eine direkte Ablagerung ohne vorherige Behandlung nicht mehr möglich.
Deponien unterliegen einer Eigenkontrolle durch die Betreiber selbst und einer staatlichen Überwachung durch die Regierungspräsidien. Der Umfang und die Häufigkeit der Eigenkontrolle durch die Deponiebetreiber und der Überwachung durch die zuständige Behörde sind in Abhängigkeit von der Deponieklasse festgelegt.
Arbeitshilfen und Verfahrensbücher zum Thema "Deponie"
Mit der Neufassung des Deponierechts sind die Aspekte zum ordnungsgemäßen Weiterbetrieb und der Überwachung von bestehenden Deponien aber auch Aspekte der Stilllegung und Nachsorge von Deponien in den Vordergrund des Vollzugs gerückt. Die Regierungspräsidien als dafür in Hessen zuständige Abfallbehörden haben daher gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) Arbeitshilfen, Verfahrensbücher und Verfahrenshilfen zu diesen Themen der Deponietechnik erarbeitet. Da die Inhalte der aktuellen Ausarbeitungen auch für Deponiebetreiber und Planungsbüros, die diese unterstützen, nützlich sein können, werden sie als Downloads verfügbar gemacht.
Schaffung von Deponiekapazitäten
Der Abfallwirtschaftsplan Hessen 2021 (AWP 2021) stellt die vorhandenen Deponiekapazitäten unter Berücksichtigung geplanter Erweiterungen dem prognostizierten Bedarf gegenüber. Daraus wurde abgeleitet, dass insbesondere für gering belastete mineralische Abfälle Deponiekapazitäten fehlen und geschaffen werden müssen.
Deswegen hat das hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) ein Gutachten zur Untersuchung der Potenziale und Möglichkeiten zur Schaffung erforderlicher zusätzlicher Deponiekapazitäten für mineralische Abfälle in Hessen in Auftrag gegeben.
Das Gutachten kann angefordert werden bei Deponiegutachten@landwirtschaft.hessen.de
Downloads
Weitere Informationen finden Sie bei den jeweiligen Regierungspräsidien