Gefährliche Stoffe auf ehemaligen Industriestandorten oder in Abfallablagerungen haben vielfach zu Verunreinigungen von Grundwasser und Boden geführt. Die Entstehung dieses bedenklichen Erbes kann teilweise bis in die Zeit der aufkommenden Industrialisierung zurückverfolgt werden. Über historische Recherchen und Untersuchungen erfolgt die Bewertung der altlastverdächtigen Fläche. Nach Feststellen der Sanierungsbedürftigkeit wird der Sanierungspflichtige ermittelt und die Durchführung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen angeordnet oder genehmigt.
In Hessen wurden von 1990 bis 2013 über 815 Millionen Euro in die Sanierung von gewerblichen, kommunalen und Rüstungsaltlasten investiert. Bei der Altlastensanierung in Hessen wurden über 4.000 Tonnen Schadstoffe aus dem Boden entfernt und 5 Millionen m3 verunreinigtes Grundwasser gereinigt.
Bevor ein Grundstück als Altlast eingestuft wird, ist durch sorgfältige Untersuchung zu klären, ob tatsächlich eine schädliche Bodenveränderung vorliegt. Wenn eine Gefahr von der Fläche ausgeht, so ist diese grundsätzlich zu sanieren. Neben den Altlasten der industriellen Entwicklung gibt es auch Altlasten durch militärische Nutzung der Flächen und durch Rüstungsgüterproduktion.
Das Bundes-Bodenschutzgesetz und die Bundes-Bodenschutz- und AltlastenverordnungÖffnet sich in einem neuen Fenster (BBodSchV) regeln die Aufgaben und Pflichten zur Behandlung altlastverdächtiger Flächen, schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten. Das Hessische Altlasten- und BodenschutzgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster (HAltBodSchG) enthält ergänzende Bestimmungen zum Bundes-Bodenschutzgesetz, die den Vorsorgebereich, den Bereich der schädlichen Bodenveränderungen und die Altlastensanierung betreffen.
Altflächen werden aufgrund einer flächendeckenden systematischen Suche oder im Einzelfall ermittelt. Die von ihnen ausgehenden Gefahren oder Risiken werden in einem mehrstufigen Prozess erkundet und bewertet. In einem zentralen Informationssystem, der AltflächendateiÖffnet sich in einem neuen Fenster, erfasst die Landesverwaltung Daten über Altablagerungen, Altstandorte, altlastverdächtige Flächen und Altlasten in Hessen. Anhand dieser Informationen werden Gefahren bewertet, Maßnahmen angeordnet und Sanierungen überwacht. Bürgerinnen und Bürger können Auskünfte aus der Altflächendatei bei den zuständigen Regierungspräsidien erhalten; diese Möglichkeit wird häufig im Zusammenhang mit Grundstückskäufen genutzt.