Luftaufnahme Schacht Konrad

Endlagerung

Bei der Nutzung radioaktiver Stoffe in Industrie, Medizin und Forschung oder bei der Stromerzeugung durch Kernkraftwerke entstehen radioaktive AbfälleÖffnet sich in einem neuen Fenster, die dauerhaft sicher und umweltgerecht entsorgt werden müssen. Dafür wurde in Deutschland das Konzept der Endlagerung in tiefen geologischen Formationen vereinbart.

Bei radioaktiven Abfällen unterscheidet man zwischen hochradioaktiven Abfällen sowie den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen.

Für die hochradioaktiven AbfälleÖffnet sich in einem neuen Fenster  gibt es derzeit noch kein Endlager. Im Rahmen des StandortauswahlverfahrensÖffnet sich in einem neuen Fenster soll der Standort für ein solches Endlager gefunden werden. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) rechnet mit einer Festlegung des Standorts zwischen 2046 und 2068. Dieser Standort für die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle soll dabei die bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung für einen Zeitraum von einer Million Jahre gewährleisten.

Die Endlagerung der leicht- und mittelradioaktiven Abfälle soll hingegen im Endlager KonradÖffnet sich in einem neuen Fenster erfolgen, welches sich derzeit im Bau befindet und bis 2029 fertiggestellt sein soll.

Im StandortauswahlverfahrenÖffnet sich in einem neuen Fenster soll für die in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des StandortauswahlgesetztesÖffnet sich in einem neuen Fenster in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt werden. Dabei werden die Suchräume, ausgehend von der sog. „weißen Landkarte Deutschland“, in drei Phasen schrittweise eingeengt.

Am Ende jeder Phase unterbreitet die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGEÖffnet sich in einem neuen Fenster), die mit der Suche nach dem Standort für das EndlagerÖffnet sich in einem neuen Fenster beauftragt wurde, einen Vorschlag für die weiterhin im Verfahren zu betrachtenden Regionen, welcher zunächst vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASEÖffnet sich in einem neuen Fenster) geprüft wird. Das BASE übermittelt dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUVÖffnet sich in einem neuen Fenster) den Vorschlag der BGE. Schließlich unterrichtet die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und den Bundesrat über den Vorschlag. Jede Phase des Verfahrens endet mit einem Bundesgesetz.

An der Suche nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle wirken eine ganze Reihe von AkteurenÖffnet sich in einem neuen Fenster mit. Zu Ihnen gehören unter anderem die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGEÖffnet sich in einem neuen Fenster), das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASEÖffnet sich in einem neuen Fenster), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUVÖffnet sich in einem neuen Fenster) und das Nationale BegleitgremiumÖffnet sich in einem neuen Fenster (NBG). Auch die ÖffentlichkeitÖffnet sich in einem neuen Fenster spielt eine große Rolle im Standortauswahlverfahren.

Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit sich an der Suche nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle zu beteiligen. Im Standortauswahlgesetz ist bereits eine Reihe von Formaten zur Beteiligung der ÖffentlichkeitÖffnet sich in einem neuen Fenster festgelegt. Das Verfahren soll jedoch laufend fortentwickelt werden und es können weitere Formate hinzukommen.

Um der interessierten Bevölkerung eine fundierte Beteiligung zu ermöglichen und die Transparenz des Verfahrens zu gewährleisten, stellen die am Verfahren beteiligten Akteure umfassende InformationenÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Verfügung und bieten ergänzend regelmäßig InformationsveranstaltungenÖffnet sich in einem neuen Fenster an.

Die Schachtanlage KonradÖffnet sich in einem neuen Fenster wird derzeit zu einem Endlager für schwach und mittelradioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung ausgebaut. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2029 geplant. Ab dann sollen 303.000 Kubikmeter radioaktive Abfälle aus Zwischenlagern und LandessammelstellenÖffnet sich in einem neuen Fenster in ganz Deutschland dort eingelagert werden.

In der Schachtanlage Asse IIÖffnet sich in einem neuen Fenster befinden sich bereits schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Es wurde jedoch per Gesetz festgelegt, dass diese Abfälle zurückgeholt werden müssen, da sich das Bergwerk als ungeeignet für die Lagerung radioaktiver Abfälle erwiesen hat.

Im Endlager MorslebenÖffnet sich in einem neuen Fenster lagern bereits schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Derzeit ist geplant die Abfälle dort zu belassen und das Endlager stillzulegen. Eine entsprechende Genehmigung steht noch aus.

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