Leitlinien der Lebensmittelüberwachung
2-Behörden-Prinzip: Betriebe, die eine hohe Risikoeinstufung haben, werden regelmäßig unangekündigten Kontrollen unterzogen, bei der die Landkreise gemeinsam mit der Fachaufsicht die Betriebsräume überprüfen. Die Auswahl der zu kontrollierenden Betrieben erfolgt risikoorientiert.
Qualitätsmanagement: Das Qualitätsmanagement und die Auditierung der Tätigkeit der zuständigen Behörden bilden einen wichtigen Baustein für eine funktionierende und einheitliche Lebensmittelüberwachung in Hessen. Im Rahmen von Audits wird untersucht, ob Prozesse, Anforderungen und Richtlinien die geforderten Standards erfüllen. Die Kreise und kreisfreien Städte sind bei der Entwicklung der Qualitätsstandards eingebunden.
Aus- und Weiterbildung stärken: Qualifiziertes Personal ist der Schlüssel zu guten Kontrollen. Daher hat das Land Hessen mit Baden-Württemberg eine Rahmenvereinbarung zur intensiven Zusammenarbeit bei der Aus- und Weiter- sowie Fortbildung von Personal in der Veterinärverwaltung, der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung abgeschlossen. Gerade mit Blick auf immer bessere Analysemethoden in den Laboren ist es wichtig, dass das Lebensmittelkontrollpersonal auf dem aktuellen Stand ist.
Kontrolle der Risikoeinstufung: Gemäß EU-Verordnung werden Lebensmittelbetriebe in verschiedene Risikoklassen eingeteilt. Diese Einstufung wird durch die Veterinärämter vorgenommen und bestimmt die Häufigkeit der Betriebskontrollen. Die Regierungspräsidien wiederum überprüfen diese Risikoeinstufung auf Plausibilität. Die Zuständigkeit der Kreise bleibt dabei unangetastet.
Berichtspflicht der Landkreise: Konkrete Vorgaben machen klar, in welchen Fällen die Veterinärbehörden vor Ort an die Fachaufsicht berichten müssen.