Wasser fließt aus dem Hahn eines öffentlichen Brunnens

Grundwasser und Wasserversorgung

In Hessen wird 95 Prozent des Trinkwassers aus Grundwasser gewonnen. Das Umweltministerium überwacht Menge und Qualität des Grundwassers und sorgt für eine nachhaltige und klimaangepasste Wasserversorgung in Hessen.

Wasserversorgung

Wesentliches Ziel der nachhaltigen Wasserwirtschaft ist die langfristige Sicherstellung der öffentlichen und industriell-gewerblichen Wasserversorgung unter Berücksichtigung der ökologischen Tragfähigkeit und Attraktivität der Gesamtregion sowie der räumlichen Nutzungsanforderungen von Bevölkerung und Wirtschaft. Jeder Einzelne kann und sollte dazu beitragen, dass der Wasserverbrauch weiter zurückgeht.

In Hessen ist die Wasserversorgung eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Demnach haben die Städte und Gemeinden in ihrem Gebiet die Bevölkerung und die gewerblichen und sonstigen Einrichtungen ausreichend mit Trink- und Betriebswasser zu versorgen. Das Land unterstützt sie dabei mit verschiedenen Maßnahmen. 

Maßnahmenplan Trockenheit und DürreÖffnet sich in einem neuen Fenster

Maßnahmen

Der Klimawandel, der demografische Wandel und der Schutz der Grundwasserressourcen werden die Sicherstellung der Wasserversorgung in den nächsten Jahren vor große Herausforderung stellen.

Das Leitbild für ein Integriertes Wasserressourcen-Management formuliert die Rahmenbedingungen, konzeptionellen Ziele und Grundprinzipien sowie die Organisation und Instrumente der Umsetzung geeigneter Maßnahmen einer leistungsfähigen und umweltverträglichen Wasserversorgung für ganz Hessen. Erarbeitet wurde das Leitbild in einem breit angelegten Dialogprozess gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Aufgabenträger, der Industrie- und Handelskammer, der Umwelt- und Naturschutzgruppen sowie wichtiger Interessengruppen.

Ein wesentlicher Meilenstein der Umsetzung des Leitbilds Integriertes Wasserressourcen-Management wurde mit der Vorlage des Zukunftsplans Wasser fertiggestellt. Der Zukunftsplan Wasser beschreibt die Nutzung der hessischen Wasserressourcen und benennt Maßnahmen, um die Versorgung langfristig sicherzustellen. Der Zukunftsplan Wasser wurde gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Wasserversorgung mit Unterstützung eines Beirats aus Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, Fachverbänden, Umweltverbänden und der Landwirtschaft erarbeitet.

Die Maßnahmen im Zukunftsplan Wasser werden nun konsequent von den Kommunen und dem Land umgesetzt.

Im Rahmen der Umsetzung des Zukunftsplans Wasser hat das Land im Förder­zeitraum von 2020 bis 2023 pilothaft kommunale und teilräumliche Wasserkonzepte für über 160 hessische Städte und Gemeinden mit über 4 Millionen Euro finanziell unterstützt.

Die Aufgabe der Erstellung von Wasserkonzepten liegt bei den Kommunen als Träger der Wasserversorgung. Im Rahmen der kommunalen oder teilräumlichen Wasserkonzepte ist zu prüfen, inwieweit die öffentliche Wasserversorgung auch in der Zukunft klimafest gestaltet werden kann. Bei der Aufstellung von Wasser­konzepten werden die örtlichen Gegebenheiten aus Sicht der jeweiligen Kommune systematisch erfasst, die zu erwartenden Entwicklungen prognostiziert, Optimierungspotentiale und Risiken für die Ressourcenverfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der Versorgungssysteme ermittelt sowie passende Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der Wasserversorgung entwickelt. Damit leisten die Wasserkonzepte einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Sicherstellung der Wasserversorgung.

Die Erarbeitung von Wasserkonzepten ist zeitintensiv. Je nach Umfang ist bei der Erstellung von mindestens einem Jahr Bearbeitungszeit auszugehen. Mit Stand Dezember 2023 konnte die Erstellung von mehreren Wasserkonzepten bereits abgeschlossen werden. Die letzten Ergebnisse aus den geförderten Wasser­konzepten erwartet das Land Hessen allerdings erst für die Jahre 2025 / 2026.

Im Rahmen der Erstellung der Wasserkonzepte ist eine begleitende Evaluierung durch das Land vorgesehen. Erste Erkenntnisse zeigen z.B. bereits Handlungsbedarf bei der Anpassung der Versorgungssysteme, der Schaffung von Anreizen zur effizienten Wassernutzung und bei der Substitution von Trinkwasserressourcen auf.

Eine Übersichtskarte zu den geförderten Wasserkonzepten kann im Dokument unten eingesehen werden. Der Karte lassen sich jeweils anhand der Gemeinde- bzw. Stadtgrenzen die in der Vergangenheit durch das Land Hessen finanziell unterstützten Wasserkonzepte entnehmen. Hierbei zeigt die Kartendarstellung neben den bereits abgeschlossenen und dem Land vorliegenden Wasserkonzepten (grün) auch die sich derzeit noch in der Erarbeitung befindlichen Wasserkonzepte (gelb) auf. Teilräumliche Wasserkonzepte, an denen sich mehrere Städte und Gemeinden im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit beteiligen, wurden ebenfalls kenntlich gemacht (schwarze Linie).

 

Studie: Was bringt ein "Wassercent"?

Hessen ist derzeit eines von nur drei Bundesländern, das bisher keinen „Wassercent" erhebt. Der Zukunftsplan Wasser des Landes Hessen sieht vor, mittels einer Studie zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, Umwelt- und Ressourcenkosten im Zusammenhang mit Wasserentnahmen in Hessen zu berücksichtigen. Die von Herrn Prof. Dr. Gawel (Professor an der Universität Leipzig, Leiter des Departments Ökonomie am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung) und Herrn Prof. Dr. Köck (Professor an der Universität Leipzig und geschäftsführender Direktor des Instituts für Umwelt- und Pla-nungsrecht) erstellte Studie „Internalisierung von Umwelt- und Ressourcenkosten gemäß Vor-gaben des Zukunftsplans Wasser“ liegt nun vor. Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass ein Wasserentnahmeentgelt, der sogenannte „Wassercent“, Lenkungsanreize zum sorgsamen Umgang mit Wasser setzen kann. Die Einnahmen können dann zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Zukunftsplan Wasser und damit zur Sicherstellung der Wasserversorgung in Zeiten des Klimawandels beitragen. Praktikable und auch nur konzeptionell überzeugende Alternativen für ein solches Lenkungs- und Finanzierungsinstrument werden von den Gutachtern nicht gesehen.

Muster-Gefahrenabwehrverordnung

Im Rahmen der Umsetzung des Zukunftsplans Wasser des Landes Hessen wurde in einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen und des Landes Hessen eine Muster-Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung erstellt. Das Dokument soll den Kommunen im Falle eines Notstandes in der Wasserversorgung als Hilfestellung dienen und bietet somit eine wichtige Grundlage zur rechtssicheren Umsetzung einer entsprechenden kommunalen Verordnung.

Muster-Zisternensatzung

Kommunen können mittels einer Zisternensatzung für Neubauvorhaben oder bei grundlegenden Umbauten den Bau einer Zisterne und die Nutzung des Niederschlagswassers vorschreiben. Damit dies rechtssicher gelingen kann, wurde im Rahmen der Umsetzung des Zukunftsplans Wasser des Landes Hessen in gemeinsamer Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen eine Muster-Zisternensatzung erstellt und den Kommunen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurden noch ergänzende Erläuterungen formuliert, die die Umsetzung in den Kommunen erleichtern sollen.

Grundwasser

Unter mittleren Niederschlagsverhältnissen werden in Hessen im langjährigen Mittel (1971 bis 2000) jährlich rund 2,13 Milliarden m³ Grundwasser neu gebildet. Gegenüber der sich neubildenden Grundwassermenge (= maximal nutzbares dynamisches Grundwasserdargebot) steht eine mittlere jährliche Grundwasserentnahme von 407 Millionen m³. Weitere Informationen zur aktuellen mengenmäßigen GrundwassersituationÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Der Grundwasserstand wird fortlaufend über Messstellen des Landesgrundwasserdienstes überwacht, um natürliche und vom Menschen beeinflusste Veränderungen des Grundwasserdargebotes feststellen zu können. Die GrundwasserbeschaffenheitÖffnet sich in einem neuen Fenster ist zahlreichen Einflüssen durch Industrie, Verkehr, Landwirtschaft sowie der Wohnbebauung ausgesetzt. Eine vorsorgende, langfristige Planung von Schutzmaßnahmen ist erforderlich, um das Ziel eines guten Grundwasserzustandes zu erhalten oder zu erreichen. Die Qualität des Grundwassers wird fortlaufend über Messstellen des Landesgrundwasserdienstes (rund 350) und über weitere Messstellen (rund 3.500) für die Untersuchungen nach der Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) überwacht und auf eine Vielzahl von Parametern untersucht.

Grundwasserschutz

Zum Schutz des Grundwasser dienen vielfältige Aktivitäten.

Wasserschutzgebiete werden von den Regierungspräsidien in Hessen abhängig vom Nitratgehalt des Grundwassers als Wasserschutzgebiete festgesetzt.

2020 waren in Hessen etwa 1.700 Trinkwasserschutzgebiete ausgewiesen. Weiterhin befanden sich über 200 Trinkwasserschutzgebiete im Festsetzungsverfahren. Die Trinkwasserschutzgebiete haben dabei eine Fläche von über 6.300 km². Dies entspricht einem Anteil von rund 30 % an der Landesfläche Hessens.

Wasserversorger und örtliche Landwirte, die im Wasserschutzgebiet wirtschaften, können eine Wasserschutzgebietskooperation schließen. Dabei kann der Kooperationsvertrag einzelne Ver- und Gebote für das Wasserschutzgebiet bestimmen. In diesen Kooperationsvereinbarungen können gewässerschützende Maßnahmen festgelegt werden und durch ein Beratungsangebot begleitet werden. Neben der Finanzierung des Beratungsbüros werden durch den Wasserversorger die durch die Maßnahmenumsetzung etwaig entstehenden Nachteile finanziell ausgeglichen. Mithilfe dieser Kooperationsverträge konnte eine Senkung der Nitratgehalte im Grundwasser erreicht werden. Um dieses Erfolgsmodell weiter auszuweiten, fördert das Hessische Umweltministerium seit 2018 die Bildung von Wasserschutzgebietskooperationen durch vollständige Übernahme der NAG-Kartierungskosten. Eine Kartierung der Nitrataustragsgefährdung (NAG) ist bei der Festsetzung von Wasserschutzgebieten grundsätzlich durchzuführen.

Das Land Hessen finanziert seit rund 10 Jahren die gewässerschützende landwirtschaftliche Beratung durch fachkundige Beratungsbüros. Das Land stellt dafür jährlich rund 4 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Beratung beinhaltet eine für Landwirtinnen und Landwirte kostenfreie Ermittlung des pflanzenverfügbaren Stickstoffs (Nmin) zur Düngegabenberatung im Frühjahr, vegetationsbegleitend, aber auch zur Nachernte, eine Messung im Herbst dient dem Wirkungscontrolling. Darüber hinaus werden flächendeckend Bodenanalysen, Wirtschaftsdüngeranalysen und Pflanzenanalysen angeboten.

Sinkende Nährstoffbilanzen der Landwirte sowie abnehmende, teils auch stagnierende Nitratgehalte im Grundwasser zeigen den Erfolg der bereits umgesetzten Beratungsmaßnahmen.

Mit der vom Land Hessen und den Landwirtschafts- und Naturschutzverbänden getragenen KooperationsvereinbarungÖffnet sich in einem neuen Fenster wurden 2021 u.a. eine gewässerschutzorientierte Beratung mit Maßnahmen zum Humusaufbau, der Etablierung von Fruchtfolgen und den Anbau von Zwischenfrüchten als Schwerpunktsetzungen vereinbart.

Rhein-Main-Gebiet

Die Wasserversorgung des bevölkerungsreichen Rhein-Main-Gebietes wird auch aus Grundwasservorkommen im Vogelsberg und im Hessischen Ried gespeist.

Für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung des bevölkerungsreichen Rhein-Main-Gebietes sind neben der Gewinnung aus lokalen Brunnen und Quellen auch die Grundwasservorkommen im Vogelsberg und im Hessischen Ried von großer Bedeutung.

Die Sicherstellung der Wasserversorgung im Ballungsraum Rhein-Main erfolgt über ein weit verzweigtes Verbundsystem zwischen den süd- und mittelhessischen Gewinnungsgebieten und den Bedarfsgebieten in den Großstädten Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt sowie im Taunus und Rheingau-Taunus. Der Leitungsverbund wird durch die Mitgliedsunternehmen der Arbeitsgemeinschaft Wasserversorgung Rhein-Main (AG-WRM)Öffnet sich in einem neuen Fenster getragen. Neben dem Leitungsverbund Rhein-Main stellt auch das Wasserwerk Biebesheim zur Aufbereitung von Rheinwasser des Wasserverbandes Hessisches RiedÖffnet sich in einem neuen Fenster (WHR) einen wichtigen Baustein für die langfristige Sicherstellung der Wasserversorgung im Rhein-Main-Ballungsraum sowie die nachhaltige Bewirtschaftung der Grundwasserressourcen dar. Zusätzliche Potenziale können sich durch eine Substitution von Trinkwasser mittels Betriebswassernutzungen ergeben. Unter dem Begriff Betriebswasser ist Wasser zu verstehen, das eine für einen bestimmten Zweck (zum Beispiel Bewässerung, Außenreinigung und Toilettenspülung) erforderliche Qualität, aber keine Trinkwasserqualität aufweisen muss.

Der Grundwasserleiter des Oberrheingrabens zählt zu den größten Grundwasserspeichern Europas. Das Hessische Ried liegt im nördlichen Oberrheingraben und stellt mit seinen Grundwasserressourcen einen bedeutenden Trinkwasserlieferanten für den Ballungsraum Rhein-Main dar. Die Grundwasserentnahme erfolgt nach den Vorgaben des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried Öffnet sich in einem neuen Fensterauf Basis wasserwirtschaftlicher und ökologischer Kriterien. Der Grundwasserbewirtschaftungsplan trägt dazu bei, Konflikte zwischen den teilweise widersprüchlichen naturräumlichen und nutzungsspezifischen Anforderungen an den Grundwasserhaushalt in der Region zu minimieren.

Im Geltungsbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans wird die Stabilisierung der Grundwasserstände unter anderem durch die Infiltration von aufbereitetem Oberflächenwasser des Wasserwerkes Biebesheim des Wasserverbandes Hessisches Ried (WHR) gesteuert. Der Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried führt seit seiner Veröffentlichung im Jahr 1999 zu einer Verbesserung und Stabilisierung der Grundwasserverhältnisse im Hessischen Ried.

Ein Runder Tisch zur weiteren Verbesserung der Grundwassersituation im Hessischen Ried, der im Jahr 2012 von der Hessischen Landesregierung einberufen wurde, hat Lösungsansätze und Beschlussempfehlungen für eine nachhaltige Verbesserung des Waldzustands ausgearbeitet. Nach dem Abschluss der Arbeit des Runden Tischs wurde im Umweltministerium im Jahr 2016 eine Projektstruktur zur Konkretisierung und Umsetzung zielführender Maßnahmen eingesetzt.

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wird derzeit untersucht, mit welchen technischen Lösungen und zu welchen Kosten zukünftig mehr Rheinwasser aufbereitet werden kann, um zukünftige Wasserbedarfe in den Bereichen öffentliche Wasserversorgung, landwirtschaftliche Beregnung und für ökologische Belange im Ried bereit stellen zu können.

Der Vogelsberg dient aufgrund seiner klimatischen und geologischen Besonderheit seit weit über 100 Jahren der überregionalen Wassergewinnung. Grundwasserentnahmen im Vogelsberg stellen neben den Entnahmen im Hessischen Ried eine tragende Säule der öffentlichen Wasserversorgung im Ballungsraum Rhein-Main dar. Die zunehmende Konkurrenz zwischen der Grundwasserentnahme aus dem Vogelsberg und anderen Nutzungsansprüchen, hauptsächlich Ansprüche des Natur- und Umweltschutzes, gab Anfang der 1990er Jahre Anlass zu einem Gutachten, das die Rahmenbedingungen für eine umweltschonende Wassergewinnung im Vogelsberg untersuchte.

Darauf aufbauend wurde 1995 die erste Version eines „Leitfadens zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen von Wasserrechtsanträgen“ im Vogelsberg entwickelt und im Jahr 2004 unter Berücksichtigung der neusten Erkenntnisse aktualisiert.

Der Leitfaden wurde auf die überregional bedeutsamen Trinkwassergewinnungsgebiete im Vogelsberg zugeschnitten. Unter den dort vorherrschenden hydrogeologischen und landschaftsökologischen Rahmenbedingungen empfiehlt er, die Erteilung von neuen Wasserrechten mit einer Reihe von Maßnahmen zu verbinden, die dem Umweltschutz dienen. Neben der Ermittlung grundlegender Basisdaten der Wassergewinnung und der Entwicklung eines Konzeptes zur Verringerung des Wasserbedarfs wurden Instrumente geschaffen, die es ermöglichen, die Auswirkungen der Grundwasserentnahmen auf die Umwelt abzuschätzen. Von zentraler Bedeutung ist die Ableitung von Mindest- beziehungsweise Grenzgrundwasserständen, um die Grundwasserentnahmen auf ein naturverträgliches Ausmaß zu beschränken.