Um die Vielfalt dörflicher Lebensformen, das bau- und kulturgeschichtliche Erbe sowie den individuellen Charakter der hessischen Dörfer zu erhalten, sollen die Innenentwicklung gestärkt, die Energieeffizienz gesteigert und der Flächenverbrauch verringert werden.
Dabei sind die Bürgermitwirkung ebenso wie der Aufbau von Netzwerken zur Stärkung der Daseinsvorsorge eigenständige Programmziele. Es kommt auf alle im Dorf an!
Anerkennung 2026
Am 4. Juli 2026 wurden folgende Kommunen für die Laufzeit 2026 bis 2032 anerkannt:
- Stadt Allendorf-Lumda mit den Ortsteilen Climbach, Nordeck und Winnen (Landkreis Gießen)
- Gemeinde Brombachtal (Landkreis Odenwald)
- Gemeinde Calden (Landkreis Kassel)
- Stadt Hessisch-Lichtenau (Landkreis Werra-Meissner)
- Gemeinde Hüttenberg mit dem Ortsteil Hüttenberg (Landkreis Lahn-Dill)
- Stadt Korbach (Landkreis Waldeck-Frankenberg)
- Gemeinde Lichtenfels (Landkreis Waldeck-Frankenberg)
- Stadt Lindenfels (Landkreis Bergstraße)
- Gemeinde Mücke (Landkreis Vogelsberg)
- Stadt Nidderau (Landkreis Main-Kinzig)
- Stadt Niedenstein (Landkreis Schwalm-Eder)
- Gemeinde Wölfersheim (Landkreis Wetterau)
Mit der Ankerkennung der neuen Förderschwerpunkte sind insgesamt 97 Kommunen mit 703 Ortsteilen im Förderprogramm.
Antragsverfahren 2027
Die Antragsfrist für die Bewerbung als Förderschwerpunkt 2027 ist der 1. Februar 2027. Die Anerkennung ist für Sommer 2027 geplant.
Weitere Informationen zur Antragstellung: WIBankÖffnet sich in einem neuen Fenster
Weitere Informationen zum BewerbungsverfahrenÖffnet sich in einem neuen Fenster der WIBank
Fördermaßnahmen
- Dorfentwicklungsplanungen und Dienstleistungen
- lokale Basisinfrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge
- Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern
- Freiflächen und Ortsbild
Städtebaulich verträglicher Rückbau: Privatpersonen können Förderung aus dem Programm Dorfentwicklung erhalten, wenn sich ihre Immobilie in einem der rund 100 Förderschwerpunkte in Hessen befindet.
Zu jedem Ort können weitere Details aufgerufen werden, dazu gehört auch eine Information über die zuständige Fach- und Förderbehörde des Landkreises. Dort befinden sich die Ansprechpersonen für alle Fragen rund um das Förderprogramm Dorfentwicklung in der jeweiligen Kommune.
Grundlagen für eine Förderung
Maßnahmen der Dorfentwicklung werden in den anerkannten Förderschwerpunkten auf der Grundlage eines kommunalen Entwicklungskonzeptes durchgeführt. Die Förderung investiver Vorhaben erfolgt grundsätzlich nach Kriterien für eine ortstypische Bauweise mit entsprechenden Gestaltungsempfehlungen.
Förderschwerpunkte der Dorfentwicklung werden nur in der Förderkulisse ländlicher Raum anerkannt.
Förderprogramm Dorfmoderation
Das Förderprogramm "Dorfmoderation" ist ein Angebot für Kommunen, die nicht als Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung anerkannt sind. Gefördert werden Ausgaben für Moderations- und Beratungsdienstleistungen sowie die Erstellung von kommunalen Entwicklungskonzepten zu allen Themen, die die Zukunftsfähigkeit der Kommune betreffen.