Ein Drittel der hessischen Landesflächen sind Naturlandschaften, für die Hessen über seine Grenzen hinaus bekannt ist. Seine Mittelgebirgslandschaften von Rhön, Spessart, Vogelsberg und Odenwald, die Auenlandschaften von Rhein, Werra, Fulda, Eder und Lahn, die Weinberge des Rheingaus und die Seen des Waldecker Landes bieten nicht nur den Hessen ein lebenswertes Umfeld und Raum für Erholung, sondern sind auch beliebte Urlaubsziele für viele deutsche und ausländische Gäste.
Die „Natur vor unserer Haustür“ ist in all ihrer Vielfalt ein wertvolles und schützenswertes Gut. Sie stellt uns darüber hinaus wichtige Dienstleistungen zur Verfügung: Ob frisches Trinkwasser, fruchtbarer Ackerboden, Bestäubung von Kulturpflanzen, Lärm- oder Hochwasserschutz – die Natur erbringt durch das komplexe Zusammenspiel zwischen belebter und unbelebter Umwelt Leistungen, die nicht oder nur mit immensem Aufwand durch technische Lösungen ersetzt werden könnten.
Seit dem 01. Januar 2022 hat Hessen ein eigenes Zentrum für Artenvielfalt. Dort laufen alle Informationen über Tiere und Pflanzen in Hessen zusammen. Wissenschaftliche Expertinnen und Experten werten diese Informationen anschließend aus, ziehen Schlüsse für den Naturschutz, arbeiten zusammen mit weiteren Forschungsinstitutionen, wie z.B. im Lore-Steubing-Institut und erarbeiten Handlungsempfehlungen für die Politik. Die dazugehörige Naturschutzakademie bereitet dieses Wissen für den ehrenamtlichen und beruflichen Naturschutz auf. Das Zentrum für Artenvielfalt ist beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) angesiedelt.
Folgende Regelung gilt für die Zuständigkeiten für die Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen:
Das Umweltweltbundesamt (UBA) ist zuständig für die Anerkennung inländischer Vereinigungen mit einem Tätigkeitsbereich, der über das Gebiet eines Landes hinausgeht, sowie für die Anerkennung ausländischer Vereinigungen.
Die Landesbehörden sind zuständig für die Anerkennung inländischer Vereinigungen, deren Tätigkeitsbereich nicht über das Gebiet eines Landes hinausgeht.
Die Liste enthält die von der Landesregierunganerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen. Erfasst werden Anerkennungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in den seit dem 15. Dezember 2006 geltenden Fassungen sowie dem Bundesnaturschutzgesetz.
Naturschutzvereinigungen, die nach Maßgabe des § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes in der bis zum 3. April 2005 geltenden Fassung von der obersten Naturschutzbehörde anerkannt wurden:
Die Anerkennung bezieht sich auf das Bundesland Hessen.
Aktionsgemeinschaft Rettet den Burgwald e.V. Binge 8 35083 Wetter E-Mail: ag-burgwald@web.de
www.ag-burgwald.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster Die Anerkennung bezieht sich auf die „Gemarkungen 1. der Städte Battenberg (Eder), Frankenau, Frankenberg (Eder), Gemünden (Wohra), Hatzfeld (Eder) und Rosenthal und der Gemeinden Allendorf (Eder), Bromskirchen, Burgwald, Haina (Kloster), Vöhl im Altkreis Frankenberg und 2. der Städte Allendorf, Amöneberg, Kirchhain, Neustadt, Rauschenberg, Wetter und der Gemeinden Cölbe, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Lahntal, Lohra, Münchhausen, Weimar und Wohratal im Altkreis Marburg“.
https://mensch-vor-verkehr.de/de/Öffnet sich in einem neuen Fenster Die Anerkennung bezieht sich auf den westlichen Teil des Kreis Bergstraße und umfasst die Gemarkungen der Kommunen Bensheim, Biblis, Bürstadt, Einhausen, Groß-Rohrheim, Heppenheim, Lampertheim, Lorsch, Viernheim und Zwingenberg.
In Hessen sind Naturschutzbeiräte als unabhängige Gremien mit ausschließlicher Beratungsfunktion bei der Obersten und den Unteren Naturschutzbehörden eingerichtet (§22 HAGBNatSchGÖffnet sich in einem neuen Fenster). Sie sind von der Naturschutzbehörde, bei der sie gebildet sind, über grundsätzliche Angelegenheiten des Naturschutzes rechtzeitig zu unterrichten. Das Beteiligungsverfahren umfasst unter anderem die Beratung der Obersten und Unteren Naturschutzbehörden.
Die Behörde unterrichtet über grundsätzliche Angelegenheiten des Naturschutzes, insbesondere über die Vorbereitung von Rechtsverordnungen, Planungen und Planfeststellungen, bei denen die Naturschutzbehörde mitwirkt sowie für das gesamte Kreis- oder Stadtgebiet bedeutende Vorgänge, bei denen die Untere Naturschutzbehörde eine Entscheidungs- oder Mitwirkungsbefugnis hat.
Der Beirat bei der Obersten Naturschutzbehörde des Landes Hessen wurde im Juni 2019 für fünf Jahre neu berufen.
Der Landesnaturschutzbeirat besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der acht in Hessen anerkannten Naturschutzverbände sowie aus von Amts wegen berufenen Experten. Der Beirat selbst hat die Möglichkeit ergriffen, zwei Beauftragte zu berufen. Die Mitglieder des Landesnaturschutzbeirates beraten die Oberste Naturschutzbehörde und geben wichtige Impulse für die Arbeit. Voraussetzung für die Neuberufung ist, dass die Personen über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes, der Landespflege, der Biologie, der Vegetationskunde oder ähnlichen Wissenszweigen verfügen und seit mindestens zwei Jahren in Hessen leben oder durch andere Umstände ortskundig sind.
Die Hessische Landesregierung legt großen Wert auf den Sachverstand der in Hessen ansässigen Naturschutzverbände und ausgewiesenen Experten und bezieht diese frühzeitig in Planungen und Vorhaben ein. Sie sucht den Dialog mit den Sachverständigen vor Ort. Der amtliche Naturschutz profitiert in großem Umfang von den ehrenamtlichen Naturschützern in Hessen.
Vorsitzender des Landesnaturschutzbeirates:
Jörg Nitsch (BUND, Landesverband Hessen e. V.)
Stellvertretender Vorsitzender: Gerhard Eppler (NABU, Landesverband Hessen e. V.)
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Hessen e.V.
Rainer Hennings
Florian Schumacher
Verband Hessischer Fischer e.V.
Experten vom Ministerium berufen
Prof. Dr. Nina Farwig
Dr. Stefan Nawrath
von Amts wegen
Dr. Markus Dietz
Prof. Dr. Petra Quillfeldt
von Amts wegen
Elke Grimm
Stefan Stübing
von Amts wegen
Louis Graf zu Erbach-Fürstenau
Sabine Rahn-Farr
von Amts wegen
Thomas Norgall
Beauftragter
Mark Harthun
Beauftragter
Zur Beratung der Fischereibehörden in wichtigen fischereilichen Fragen ist im Sinne des § 45 des Hessischen FischereigesetzesÖffnet sich in einem neuen Fenster ein Landesfischereibeirat bei der Obersten Fischereibehörde zu bilden. Der Beirat besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Fischereiberechtigten, der Fischzüchterinnen und Teichwirte, der Berufs- und Angelfischer, der Land- und Forstwirtschaft, der Fischereiwissenschaft und Vertreterinnen und Vertretern der nach ehemals § 29 des Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Verbände.
Am 11. März 1987 wurde von der Hessischen Landesregierung die Georg-Ludwig-Hartig-StiftÖffnet sich in einem neuen Fenster ins Leben gerufen. Der am 2. September 1764 im hessischen Gladenbach geborene Oberlandforstmeister und Staatsrat Prof. Dr. h.c. Georg Ludwig Hartig wird heute als der wohl bedeutendste Klassiker der modernen Forstwirtschaft angesehen. Er gilt nach von Carlowitz (1713) als „Erfinder“ des forstlichen Nachhaltigkeitsgedankens.
Satzungsgemäß fördert die Stiftung „materiell und ideell den Schutz, die Erhaltung und ausgewogene Mehrung eines naturnahen, stabilen Waldes, der im Sinne des von Hartig (1764 -1837) formulierten und erstmals in Hessen umgesetzten Nachhaltigkeitsgedankens eine Vielzahl wichtiger Funktionen erfüllt“ (§ 2 der Stiftungsverfassung).
Zu den Aufgaben der Stiftung gehören insbesondere:
Persönlichkeiten, die sich durch hervorragende Beiträge zur Förderung der Forstwirtschaft, der Forstwissenschaften oder verwandter Disziplinen im Sinne der Nachhaltigkeit verdient gemacht haben, mit dem „Georg-Ludwig-Hartig-Preis“ auszuzeichnen;
das literarische Werk Georg Ludwig Hartigs zusammenzutragen, zu archivieren und der interessierten Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich zu machen;
Förderung von Arbeiten forstlicher Nachwuchskräfte, die im Sinne des Nachhaltigkeitsgedankens tätig sind;
Studienaufenthalte von Forstleuten aus anderen Ländern in Hessen zu ermöglichen, damit diese die Umsetzung der Nachhaltsidee kennen lernen und in ihre Heimatländer übertragen können.
Vorstand der Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung:
Carsten Wilke (Vorsitzender)
Sebastian Stoll
Otto Freiherr von Grotthuss
Raimund Graf Erbach-Fürstenau
Vorsitzender des Stiftungsrates:
Dr. Riedesel Freiherr zu Eisenbach
Kontakt:
Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
Aus den Zinserträgen des Stiftungsvermögens, regelmäßigen Spenden der Mitglieder des Förderkreises und aus Mitteln der GlücksSpirale konnten in den vergangenen Jahren über 1000 Naturschutzprojekte in privater und öffentlicher Trägerschaft durch die Stiftung gefördert werden.
Die Aufgabenschwerpunkte der Stiftung Hessischer Naturschutz sind:
Förderung der Jugend- und Umweltbildung
Förderung von Projekten des Arten- und Biotopschutzes
Förderung der Verbreitung des Naturschutzgedankens
Förderung von Naturschutzinformationszentren
Förderung von wissenschaftlichen und naturschutzfachlichen Arbeiten sowie die Dokumentation der Einzigartigkeit von Natur und Landschaft.
Beispielhaft für die von der Stiftung geförderten Projekte soll hier die Buchserie „Natur in Hessen“ genannt werden. Die Stiftung Hessischer Naturschutz beschloss, eine Buchreihe über hessische Landschaften und ihre Natur herauszugeben. Mit Hilfe wundervoller Bilder und kurzweilig interessanter Texte sollte jeder Band eine charakteristische hessische Landschaft und ihre Natur vorstellenund für ihren Schutz werben. Bisher wurden acht Bücher verschiedener Regionen konzipiert und herausgegeben.
Vorstand der Stiftung Hessischer Naturschutz:
Staatsministerin Priska Hinz (Vorsitzende)
Mark Harthun (stellvertr. Vorsitzender)
Carsten Wilke
Björn Schöbel
Vorsitzender des Stiftungsrates:
Rudolf Fippl
Kontakt:
Stiftung Hessischer Naturschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
Die am 03.11.2003 anerkannte Stiftung Natura 2000 fördert materiell und ideell die Einrichtung und Erhaltung des kohärenten europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 im hessischen Wald.
Vorstand der Stiftung Hessischer Naturschutz:
Staatssekretär Oliver Conz (Vorsitz)
Carsten Wilke
Michael Freiherr von der Tann
Kontakt:
Stiftung Natura 2000
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden